Protokoll

Vernehmlassung 2006/123: Teilrevision des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz) / 1. Etappe; Spitalpräparate · 40 Seiten

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respect de la loi. C'est une manière beaucoup plus élégante que la situation actuelle où parfois l'origine des médicaments est inconnue. Par exemple, dans certains cantons dans les homes, il n'y a aucune exigence et quand dix ou vingt médecins arrivent avec leurs propres médicaments et les délivrent à leurs propres patients, c'est assez ingérable pour le home de savoir ce qu'il se passe, et c'est complètement incontrôlable pour les autorités de savoir si le home a des médicaments autorisés ou non.

Martinelli E.: (zu A. Balsiger) Das unterstützt mein Votum von vorhin. Was eine Spital- oder auch eine Heimapotheke ist, ist eben nicht klar definiert. Diese Bestimmung ist in Artikel 30, und der Grosshandel ist in Artikel 29 geregelt, also es ist kein Grosshandel in diesem Sinne, sondern eine „Eigenbelieferung“. Ich habe diese Situation auch bei mir. Ich betreue eine Spitäler-AG an drei Standorten plus drei

angeschlossene Heime, und ich habe mit all diesen Einheiten einen Vertrag, also beliefere ich mich selber. Das ist heute rechtlich nicht in genügender Art und Weise abgedeckt. Im Sinne des Gesetzes mache ich jetzt eigentlich Grosshandel, aber das mache ich nicht wirklich, sondern beliefere mich selber, also ist es eigentlich eine Detailhandelsbewilligung.

Balsiger A.: (zu E. Martinelli) Das ist quasi ein virtueller Grosshandel. Meiner Meinung nach muss man wirklich ganz genau schauen, ob das innerhalb der gleichen Institution passiert, ob ein Vertragsverhältnis, bei welchem man sagen kann, dass alles noch abgedeckt und dieselbe juristische Person oder dieselbe Holding ist, besteht oder ob dies eben gegen aussen geht, und sobald es eine Belieferung eines

Detaillisten ist, und da stellt sich auch die Frage, ob die Spitalapotheke ein Detailhandelsbetrieb ist, das ist auch weitgehend im Unklaren, der seinerseits Arzneimittel abgibt, ist es eben Grosshandel, und dann haben wir dieses Problem allenfalls auch international.

Montandon J.-B.: C'est ainsi que fonctionnent beaucoup de homes en Suisse romande. Un système d'assistance pharmaceutique dans les homes s'est mis en place dans le canton de Fribourg: c'est cela que nous visons, afin d'éviter l'anarchie de distribution des médicaments par une pharmacie ou une institution se trouvant à l'autre bout de la Suisse, qui arrose les homes. On connaît aussi

malheureusement ce cas d'école où un grossiste joue sur plusieurs autorisations, celle de pharmacien, de grossiste, de fabricant, qui envoie partout en Suisse des cartons de médicaments dans des homes ou des cliniques où il n'y a aucune assistance pharmaceutique. Il y a là une grave lacune dans la pratique d'approvisionnement, et cet article permettrait de mettre un peu d'ordre dans ce commerce.

Fahr V.: Wir haben in Basel-Stadt diese Regelung bezüglich der Alters- und Pflegeheime, die wir einfach als Summe der Behausungen dieser Bewohner betrachten, auch. In diesem Sinne ist es natürlich

Detailhandel. Die Leute dort sind manchmal noch gehfähig, manchmal nicht mehr. Das Phänomen ist einfach, dass die Arzneimittelvorräte dann doch nicht unbeträchtlich sind. Um sicherzustellen, dass diese Vorräte auch korrekt gelagert werden usw. fordern wir genau diese Betreuungsverträge. Wir fordern nicht nur, dass der verantwortliche Pharmazeut, sondern auch der verantwortlichen Arzt bezeichnet wird. Das ist nicht einfach, aber sehr zu empfehlen. Es gibt Alters- und Pflegeheime mit bis zu 50 Ärzten, die Leute betreuen. Einer dieser Ärzte muss dann im schlimmsten Fall, und an diesem haben wir uns orientiert, die Verantwortung übernehmen und Ansprechperson sein, wenn beispielsweise eine solche Verordnung einfach ohne Diskussion und mit guter Absicht erneuert wird und dann ein Zwischenfall eintritt, wenn das Präparat appliziert wird. Wir fordern also, dass die pharmazeutische und die medizinische verantwortliche Person benannt werden. Dann dürfen diese Heime betreut werden.

Arz de Falco A.: Haben Sie noch andere offenen Fragen, die Sie deponieren möchten?