Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/2: Fakultativprotokoll vom 6. Oktober 1999 zum Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) · 5 Seiten
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Schliesslich nahmen folgende sechs nicht angeschriebene Vernehmlassungsteilnehmer Stellung: Centre patronal, FDP Frauen, Frauenrat für Aussenpolitik, Juristinnen Schweiz, NGO-Koordination post Beijing Schweiz, Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund, Terre des femmes.
3. Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse
3.1. Allgemeines
Die Ratifizierung des Fakultativprotokolls wird bis auf zwei Ausnahmen (SVP, Schweizerischer Arbeitgeberverband) grundsätzlich begrüsst. Eine grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer ist sich darüber einig, dass das Fakultativprotokoll in bedeutender Weise zum weltweiten Menschenrechtsschutz von Frauen beitrage und sie sehen darin einen wichtigen Schritt in Richtung Verwirklichung der Gleichstellung von Mann und Frau. Zudem wird von verschiedenen Seiten auf die Signalwirkung einer Ratifizierung für andere Staaten hingewiesen und die Notwendigkeit eines Beitritts für die Glaubwürdigkeit der Schweiz im Bereich der Menschenrechte betont.
Die SVP begründet ihre ablehnende Haltung hauptsächlich damit, dass bereits im Rahmen des Staatenberichtsverfahren zweifelhafte Erfahrungen mit dem CEDAW-Ausschuss gemacht worden seien und sie generell gegen einen Ausbau staatlicher Bemühungen zur Gleichstellung von Frau und Mann seien. Der Arbeitgeberverband ist gegen eine Ratifizierung des Fakultativprotokolls, da er einen zu starken Einfluss des Ausschuss auf das schweizerische Rechtssystem und die Rechtspraxis befürchtet, u.a. weil noch nicht klar sei, auf welche Rechte des Übereinkommens sich das individuelle Mitteilungsverfahren beziehe.
Diverse Vernehmlassungsteilnehmer äussersten sich spezifisch zu einzelnen Inhalten des erläuternden Berichts:
3.1.1. Verzicht auf Opting-Out-Klausel (Art. 10 OP CEDAW)
Folgende Vernehmlassungsteilnehmer begrüssen explizit die Haltung des Bundesrats, auf eine Opting-Out-Klausel zu verzichten und damit das Untersuchungsverfahren (Art. 8, 9 OP CEDAW) uneingeschränkt anzuerkennen:
- Kantone: BL, BS, BE, FR, GE, LU, OW, TI, TG, VS, ZH.
- Parteien: EVP, SP.
- Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Travail.Suisse.
- Eidgenössische Kommission für Frauenfragen, Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten
- Organisationen: Alliance F, FIZ, Frauenrat für Aussenpolitik, HEKS, Juristinnen Schweiz, NGO-Koordination post Beijing Schweiz, Pro Familia Schweiz, Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund, Terre des femmes.
Die Organisation Centre Patronal, die der Ratifizierung des Fakultativprotokolls grundsätzlich zustimmt, spricht sich gegen den Verzicht auf die Opting-Out-Klausel aus, da sie durch die Möglichkeit eines Untersuchungsverfahrens eine zu umfassende Einmischung seitens des CEDAW-Ausschusses in interne Angelegenheiten befürchtet.