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Vernehmlassung 2006/37: Einführung biometrischer Ausweise; Genehmigung und Umsetzung einer Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes im Bereich Ausweis- und Ausländerrecht · 2 Seiten

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5Reisedokumente, die mehr als 12 Monate gültig sind, enthalten die in Artikel 111 Absatz 2 Buchstabe a genannten biometrischen Daten. Artikel 2a des Ausweisgesetzes5 gilt sinngemäss.

Art. 111 Abs. 1, 2 Bst. a, Abs. 4 und 5

1Das Bundesamt führt ein Informationssystem zur Ausstellung von schweizerischen Reisedokumenten und Bewilligungen zur Wiedereinreise an Ausländerinnen und Ausländer (ISR).

2Das ISR enthält folgende Daten:

a. Personalien der gesuchstellenden Person, wie Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Adresse, Grösse, Fotografie, biometrische Daten (digitalisiertes Gesichtsbild, Fingerabdrücke,), Name und Vorname der Eltern, Ledigname der Eltern, Unterschrift, Dossiernummer sowie Personennummer;

4Die nach Absatz 2 erfassten Daten werden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesamtes, die mit der Ausstellung von schweizerischen Reisedokumenten und Bewilligungen zur Wiedereinreise befasst sind, bearbeitet.

5Das Bundesamt kann die nach Absatz 2 erfassten Daten folgenden Behörden oder Stellen durch ein Abrufverfahren zugänglich machen, soweit diese die Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen:

2. Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige vom 22. Juni 20026:

[…]7

Art. 3

1 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, nach den Artikeln 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 und 141a Absatz 2 der Bundesverfassung.

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten der in Artikel 2 aufgeführten Bundesgesetze.

5 SR 143.1

6 SR 143.1

7 Vgl. Vernehmlassungsvorlage vom 15.7.2005: Einführung des biometrischen Passes. Vorentwurf zur Revision des Gesetzes und der Verordnung über Ausweise für Schweizer Staatsangehörige, BBl 2005 4347.