Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/69: Verordnung über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (VVK) · 64 Seiten
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Anhörung Verordnung über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenversicherung Audition Ordonnance sur la carte d’assuré pour l’assurance obligatoire des soins
Artikel 16: Technische Standards Article 16 : Standards techniques
Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs
Es ist richtig, dass das Departement die technischen Standards festlegt, je- Helsana, santésudoch hat auch das Departement Rahmenbedingungen zu beachten, damit isse, Interpharma Willkürentscheide verhindert werden. Wir denken, dass dies durch eine ent-
sprechende Konsultation der Betroffenen gewährleistet wird und schlagen da-
her folgende Neuformulierung von Art. 16 VVK vor: Das Departement legt die
technischen Anforderungen an die Versichertenkarte und an das Online-
Verfahren „nach Konsultation der Betroffenen“ fest.
Das Vorgehen, die technischen Standards nachträglich durch das EDI als ver- FMH bindlich erklären zu lassen und in einer (Departements-) Verordnung zu veran-
kern, wird von der FMH abgelehnt, weil private Anbieter involviert sind.
Die technischen Anforderungen des Departements müssen bekannt sein, be- H+
vor die Verordnung in Kraft gesetzt wird. Nur so können die Kosten abge-
schätzt und eine Kosten-Nutzen-Analyse gemacht werden.
Ergänzung : « Das Departement legt die technischen Anforderungen an die economiesuisse Versichertenkarte und an das Online-Verfahren fest. Das Erarbeiten der Stan-
dards wird einer externen, unabhängigen Organisation übertragen.“
Begründung: Es braucht mehr als eine Anhörung, sondern eine unabhängige,
professionelle Institution mit Bund, Kantonen, Privaten (z.B. Schweiz. Gesell-
schaft für Telemedizin und eHealth SGTMeH).
La Comco soutient les efforts entrepris pour que les standards techniques pro- Comco fitent à plusieurs offreurs privés par l’entremise de l’association eCH qui offre
une plate-forme indépendante d’échange d’informations en utilisant des stan-
dards librement accessibles. De même, la Comco évalue de façon positive le
fait de tenir compte des standards internationaux existants de façon à encou-
rager la concurrence et à réduire les entraves au commerce.
Die Definition von Standards zu Gunsten des Gesundheitswesens muss offen eCH sein („open standards“). Die Erarbeitung sollte durch ein unabhängiges Gremi-
um erfolgen, das auf der Grundlage einer Public Private Partnership (PPP) alle
Bedürfnis und notwendigen Kompetenzen zusammenbringt. Der Verein eCH
stellt sich für diese Aufgabe weiterhin zur Verfügung.
Die technischen Anforderungen an die Versichertenkarte und an das Online- HIN Verfahren müssen einem öffentlichen Vernehmlassungsverfahren unterliegen,
wie es auch im KVG Art. 42a Abs.3 gefordert wird.
Begründung: Je nachdem, wie Art. 16 umgesetzt wird, können die bereits heu-
te existierenden eHealth Lösungen gestoppt werden. Dies ohne Gewinn an
zusätzlicher Sicherheit.
Artikel 17: Änderungen bisherigen Rechts Article 17 : Modification du droit en vigueur
Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs
Bst. f (Autorisierungsnummer) ersatzlos streichen (weil gegenstandslos) CSS, H+, Pharma-
suisse Für die FMH ist nicht akzeptabel, dass die Autorisierungsnummer als verbindli- FMH cher Teil der Leistungsabrechnung definiert wird, es fehlt im KVG die notwen-
dige gesetzliche Grundlage (Bst. f). Sie ist aber bereit, eine einheitliche Patien-