Vorlage

Vernehmlassung 2006/87: Neue AHV-Versichertennummer. Änderung von Verordnungen und Erlass von Ausführungsbestimmungen

Fedlex · Vorlage · Seite 1

Zivilstandsverordnung Entwurf Juni 2007 (ZStV)

Änderung vom

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Zivilstandsverordnung vom 28. April 20041 wird wie folgt geändert:

Art. 53 An die AHV-Behörde

1Die in der zentralen elektronischen Datenbank Infostar neu beurkundeten Geburten werden periodisch, automatisiert und in elektronischer Form an die Zentrale Ausgleichsstelle der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung gemeldet. Die Meldung umfasst die für den Zeitpunkt der Geburt beurkundeten Daten gemäss Artikel 8 Buchstaben b – d, e Ziffer 1 und 3, l und n Ziffer 1. Die Änderungen dieser Daten nach dem Zeitpunkt der Geburt werden in gleicher Weise gemeldet.

2Die in der zentralen elektronischen Datenbank Infostar neu beurkundeten Todesfälle werden periodisch, automatisiert und in elektronischer Form an die Zentrale Ausgleichsstelle der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung gemeldet. Die Meldung umfasst die für den Zeitpunkt des Todes beurkundeten Daten gemäss Absatz 1 Satz 2 sowie die Daten nach Artikel 8 Buchstabe g Ziffer 1.

II

Diese Änderung tritt am 1. Juli 2008 in Kraft.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

1 SR 211.112.2

2007–......