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Vernehmlassung 2006/9: Die Freisetzung umweltgefährdender Organismen wird neu geregelt (Totalrevision der Freisetzungsverordnung) · 56 Seiten
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Freisetzungsverordnung 814.911
Art. 54 Übergangsbestimmungen
1 Gentechnisch eingebrachte Resistenzgene gegen Antibiotika, die zur Verwendung in der Human- und Veterinärmedizin zugelassen sind, dürfen in Freisetzungsversuchen noch bis 31. Dezember 2008 verwendet werden.
2 Bewilligungen, die unter bisherigem Recht ergangen sind, sind noch bis 31. Dezember 2007 gültig. Wer eine unter bisherigem Recht verfügte Bewilligung für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten oder pathogenen Organismen erneuern will, muss bis 30. Juni 2007 ein neues Gesuch einreichen.
3 Nach bisherigem Recht in Verkehr gebrachte gentechnisch veränderte oder pathogene Organismen dürfen noch bis 31. Dezember 2007 in Verkehr gebracht und bis 30. Juni 2008 verwendet werden.
Art. 55 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2006 in Kraft.