Vorlage

Vernehmlassung 2006/9: Die Freisetzung umweltgefährdender Organismen wird neu geregelt (Totalrevision der Freisetzungsverordnung) · 56 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 54Fedlex · Vorlage

Freisetzungsverordnung AS …

Ersatz eines Ausdrucks

In den Artikeln 6 Absatz 2 Buchstabe b, 7a Absatz 2 Buchstabe b, 8 Absatz 1bis Buchstabe b und Art. 17 Absatz 3 wird der Ausdruck «Freisetzungsverordnung vom 25. August 199980» ersetzt durch «Freisetzungsverordnung vom ….. 81».

Art. 18 Abs. 2

2 Für Futtermittel, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder solche enthalten, müssen die Gesuchsunterlagen zusätzlich zu den Anforderungen dieser Verordnung diejenigen nach Artikel 21 der Freisetzungsverordnung vom ….. 82 erfüllen.

10. Jagdverordnung vom 29. Februar 198883

Ersatz eines Ausdrucks

In den Artikeln 4 Absätze 1, 2 und 3, 8 Absatz 4, 10 Absätze 5 und 6, 11 Absätze 2 und 3, 13 Absätze 2 und 3, in den Artikeln 15a, 16 Absätze 1 und 2, in Artikeln 17, 18 Sachüberschrift, Absatz 1 wird der Ausdruck «Bundesamt» ersetzt durch «BAFU».

Ingress

gestützt auf Artikel 24 des Jagdgesetzes vom 20. Juni 198684 (Gesetz)

und auf Artikel 29f Absatz 2 Buchstaben a, c und d des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983,

Art. 3 Abs. 3

3Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) kann den Einsatz verbotener Hilfsmittel für wissenschaftliche Untersuchungen und für Markierungsaktionen bewilligen.

Art. 8 Abs. 1, 1bis und 2

1Tiere, die nicht zur einheimischen Artenvielfalt gehören, dürfen nicht ausgesetzt werden. Dies gilt insbesondere für folgende Arten:

Wissenschaftlicher Name Deutscher Name

Sylvilagus spec. nordamerikanisches Baumwollschwanzkaninchen Tamias sibiricus Streifenhörnchen

Sciurus carolinensis Grauhörnchen

80 SR ... ; AS...

81 SR ... ; AS...

82 SR ... ; AS...

83 SR 922.01

84 SR 922.0