Progetto
Consultazione 2006/9: Die Freisetzung umweltgefährdender Organismen wird neu geregelt (Totalrevision der Freisetzungsverordnung) · 56 pagine
Fedlex · Progetto · Pagina 56 · DeutschFedlex · Progetto · Deutsch
Freisetzungsverordnung AS …
räume (Berner Konvention),
in Ausführung des Übereinkommens vom 12. April 199990 zum Schutze des Rheins,
Gliederungstitel vor Art. 9a
2a. Abschnitt: Bekämpfung landesfremder Fische und Krebse
Art. 9a
Die Kantone treffen Massnahmen, damit landesfremde Fische und Krebse nach Anhang 3, die in Gewässer gelangt sind, sich nicht ausbreiten; soweit möglich entfernen sie diese.
Art. 10 Abs. 3
3Überdies teilen sie dem Bundesamt die Ergebnisse ihrer Erhebungen über die Zusammensetzung der Fisch- und Krebsbestände sowie ihrer Massnahmen nach Artikel 9a mit.
Art. 18 Abs. 2
Aufgehoben
Anhang 3 Artikelverweis
(Art. 7, 8 und 9a)
Anhang 4
Aufgehoben
90 SR 0.814.284