Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2007/10: NFA-Ausführungsverordnungen · 241 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 241Fedlex · Erläuternder Bericht

Erläuterungen zur Verordnung über die beschwerdeberechtigten Organisationen im Bereich der Institutionen von invaliden Personen

Im Rahmen der Ausführungsgesetzgebung zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) wurde das Bundesgesetz vom 6. Oktober 20061 über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) erlassen. Artikel 9 Absatz 1 IFEG regelt das Beschwerderecht von Behindertenorganisationen, Absatz 2 delegiert dem Bundesrat die Kompetenz, eine Liste der zur Beschwerde berechtigten Organisationen zu erstellen.

Diese Liste wird in Form eines Anhangs zur neuen Verordnung aufgenommen (Art. 1 und Anhang).

Artikel 2 und 3 regeln die Kontrolle und die Gesuche, respektiv die Aufnahme weiterer beschwerdeberechtigter Organisationen.

Weitergehende Ausführungsbestimmungen zum IFEG sind auf Grund der Kantonalisierung des Aufgabenbereichs "Bau- und Betriebsbeiträge an Wohnheime, Werkstätten und Tagesstätten" auf Bundesebene nicht vorgesehen.

1 BBl 2006 8385 Page 241 of 241