Bericht (d, f, i)

Vernehmlassung 2007/10: NFA-Ausführungsverordnungen · 144 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 108Fedlex · Ergebnisbericht

keitskontrollanlagen auf den Hochleistungsstrassen vom Verkehrsmanagement Schweiz tangiert werden. Es fehle eine eindeutige Regelung. Nach

Erachten des Vernehmlassers fallen die Geschwindigkeitskontrollanlagen

nicht unter die Infrastrukturanlagen und sollten auch weiterhin im Besitze und zur freien uneingeschränkten Nutzung des Kantons Basel-Landschaft bleiben, respektive zur Verfügung stehen. Offen ist auch, wie es sich diesbezüglich mit den Lichtwellenleitern, welche ebenfalls im Autobahnperimeter verlegt wurden, verhält, da diesbezüglich beträchtliche Mieten bezahlt werden.

Allg. Die direkt aus dem NFA resultierenden Änderungen der NSV sind für den AR Kanton Appenzell A.Rh. zum heutigen Zeitpunkt als Kanton ohne Nationalstrassen nicht relevant.

Die Verordnung wird jedoch massgebend für die Verbindung A1 - Herisau - Appenzell, wenn über den Netzbeschluss der Anschluss der Kantonshauptorte Herisau und Appenzell ins Grundnetz von nationaler Bedeutung (Nationalstrassennetz) integriert wird, teilweise zu einem späteren Zeitpunkt als

Gemischtverkehrsstrasse (Nationalstrasse 3. Klasse). Der Bund übernimmt in diesem Fall die Hoheit über diese Strecke und ist damit zuständig für Bau,

Betrieb und Unterhalt inkl. Finanzierung.

Allg. Ad oggi è ancora poco chiaro l'aspetto relativo alle parti integranti delle stra- TI de nazionali, in modo particolare la definizione del perimetro entro il quale si estende la competenza della Confederazione. La proposta formulata finora dall'ASTRA prevede che la Confederazione riprenda unicamente i raccordi autostradali fino al primo incrocio con le strade cantonali. Il perimetro odierno non si limita a questa definizione (vedi situazione a Lugano SUD, Bellinzona Nord, futuro svincolo Lugano Nord/rotonda PTL, ecc.).

Le discussioni sono ancora in corso, e auspichiamo che possano chiudersi con delle soluzioni che non risultino penalizzanti per il Cantone.

Allg. Dès lors que le financement est réglé dans l'ordonnance concernant l'utilisa- VD tion de l'impôt sur les huiles minérales à affectation obligatoire (OUMin), il

convient de s'y rapporter.

Il faut également s'assurer de l'exhaustivité de l'annexe 1 en ce qui concerne la liste des tronçons à réaliser par les cantons. Le Canton de Vaud remarque qu'aucune conséquence financière n'est avancée en ce qui le concerne.

Allg. Signature de l'ordonnance par le Conseil fédéral: l'adjectif "fédéral" figure par NE erreur au féminin dans le texte français.

Allg. Le Conseil d’Etat du canton du Valais relève, pour plusieurs domaines, un VS manque de précision sur la répartition des tâches et responsabilités.

Allg. Der vom Bundesrat am 26. April 2006 verabschiedete Sachplan Verkehr, Teil IG Velo Programm, hält im Grundsatz Nr. S5.2 fest: Fuss " Bei der Erfüllung seiner Aufgaben im Bereich Schiene und Strasse sorgt er mit geeigneten Massnahmen dafür, dass der Langsamverkehr optimal in die Transportketten eingegliedert wird, Trennwirkungen beim Langsamverkehr beseitigt werden sowie die Verkehrssicherheit, insbesondere an den Schnittstellen zum lokalen Netz, erhöht wird."

Nationalstrassen, Bahntrassen, und grosse Bahnhofareale haben oft eine

trennende Wirkung für den Fuss- und Veloverkehr, namentlich im Siedlungsraum. Schon kleine Umwege von wenigen 100 Metern bis zur nächsten Querungsmöglichkeit verlängern Fuss- und Velowege auf das Doppelte und sind mit spürbaren Zeit- und Energieeinbussen verbunden. Bestehende Anlagen sollen daher auf ihre Trennwirkung hin überprüft und saniert werden. Bei

Um- und Neubauprojekten sind die Bedürfnisse des Langsamverkehrs von Anfang an zu berücksichtigen.

Gefahrenstellen im Strassennetz bergen nicht nur erhöhte Unfallrisiken, sondern bilden auch unerwünschte Netzlücken in Fuss- und Velorouten und

beeinflussen damit die Verkehrsmittelwahl. Beim sachplanrelevanten Strassenverkehrsnetz finden sich solche Punkte vor allem bei den Autobahnanschlüssen und grossen Hauptstrassenverbindungen, wo sich bei einem in der Regel hohen Verkehrsaufkommen die beiden Verkehrssysteme "getrennt / schnell" und "gemischt / langsam" begegnen, für den LV häufig grosse

Netzführungs- und Sicherheitsprobleme. Als ein Beispiel dafür sei der Wankdorfplatz in Bern erwähnt. Diese Gefahrenstellen seien daher mit grosser

Dringlichkeit zu sanieren.

Der Bundesrat hält in seiner Antwort auf die Interpellation Jacqueline Fehr (07.3173) fest, dass der Bund "gegen die Trennwirkung von Verkehrsinfrastrukturen des Bundes auf das Langsamverkehrsnetz eine zweifache Strategie" verfolgt: Neue Trennwirkungen will er vermeiden und bestehende sanieren. Durch neue Strassen- und Schienenvorhaben sollen neue Trennwirkungen gar nicht erst entstehen. Bereits bestehende oder durch die Siedlungs-