Bericht (d, f, i)
Vernehmlassung 2007/10: NFA-Ausführungsverordnungen · 144 Seiten
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PROCAP (ehemals Schweiz. Invalidenverband). Für den Vernehmlasser ist nicht nachvollziehbar, wie die Liste entstanden ist. Er geht aber davon aus, dass sich fehlende Verbände selber für ihre Aufnahme einsetzen werden.
Allg. Antrag zur Liste der beschwerdeberechtigten Institutionen: SG In die Liste der beschwerdeberechtigten Organisationen wurde keine Organisation aufgenommen, welche die Interessen der Menschen mit psychischer Behinderung und entsprechender Institutionen vertritt. Es sei aus Sicht des Vernehmlassers zumindest die Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana, welche, soweit ersichtlich, die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, in die Liste aufzunehmen.
Allg. Die Vernehmlasserin sei in den Kreis der beschwerdeberechtigten Orga- pro mente sana nisationen im Sinne von Art. 9 IFEG aufzunehmen und im Anhang zur Verordnung aufzuführen. Dies aus folgenden Gründen:
- Keine der im Entwurf aufgeführten Organisationen vertrete die Interessen von psychisch behinderten Menschen.
- Die Stiftung bestehe seit mehr als zehn Jahren, sie wurde 1978 gegründet.
- Pro Mente Sana sei eine Behindertenorganisation von gesamtschweizerischer Bedeutung. Sie untersteht als schweizerische Stiftung der Aufsicht des Eidg. Departements des Innern. Zudem verfüge Pro Mente Sana als national tätige Dachorganisation der privaten Invalidenhilfe i.S.v Art. 74 IVG über einen Leistungsvertrag mit der Invalidenversicherung. Art. 1 Im Anhang zu Artikel 1 "Liste der beschwerdeberechtigten Organisatio- BL nen" sind die Kriterien für die Zusammenstellung der Liste aus fachlicher Sicht gemäss Vernehmlasser nicht erkennbar. Organisationen, welche die Anliegen von Menschen mit psychischer Behinderung vertreten, fehlen (Beispiel: Pro Mente Sana). Jede vierte aufgeführte Organisation vertritt die Anliegen behinderter Kinder. Da das IFEG vermutlich nur in geringem Umfang für Institutionen für behinderte Kinder Anwendung findet, erscheinen diese Organisationen übervertreten. Wir zudem die Zahl der genannten Organisationen aufgerundet, so kommt etwa jede zweite Organisation aus dem Bereich für Menschen mit Sinnesbehinderung. Dies erscheint wenig repräsentativ. Es ist nicht erkennbar, wie das Verhältnis der Organisationen aus der Fachhilfe versus denen der Selbsthilfe gebildet wurde.
Antrag:
Es wird beantragt, die Liste vollständig und an Hand von transparenten Kriterien (bitte im Kommentar nennen) zu überarbeiten.