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Vernehmlassung 2007/121: Ergänzungsregel zur Schuldenbremse (Änderung Finanzhaushaltgesetz) · 3 Seiten
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Bundesgesetz Bundesgesetz über den eidgenössischen Finanzhaushalt
(Finanzhaushaltgesetz, FHG)
Änderung vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …1,
beschliesst:
I
Das Finanzhaushaltgesetz vom 7. Oktober 20052 wird wie folgt geändert:
Art. 16 Abs. 1
1 Nach Genehmigung der Staatsrechnung wird der Höchstbetrag für die Gesamtausgaben des Vorjahres auf Grund der tatsächlich erzielten ordentlichen Einnahmen berichtigt.
Art. 17a (neu) Amortisationskonto
1 In der Staatsrechnung ausgewiesene ausserordentliche Einnahmen oder Ausgaben werden einem ausserhalb der Staatsrechnung geführten Amortisationskonto gutgeschrieben oder belastet.
2 Nicht auf das Amortisationskonto gebucht werden jedoch:
1 BBl 2008 …