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Vernehmlassung 2007/121: Ergänzungsregel zur Schuldenbremse (Änderung Finanzhaushaltgesetz) · 3 Seiten

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Bundesgesetz Bundesgesetz über den eidgenössischen Finanzhaushalt

(Finanzhaushaltgesetz, FHG)

Änderung vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …1,

beschliesst:

I

Das Finanzhaushaltgesetz vom 7. Oktober 20052 wird wie folgt geändert:

Art. 16 Abs. 1

1 Nach Genehmigung der Staatsrechnung wird der Höchstbetrag für die Gesamtausgaben des Vorjahres auf Grund der tatsächlich erzielten ordentlichen Einnahmen berichtigt.

Art. 17a (neu) Amortisationskonto

1 In der Staatsrechnung ausgewiesene ausserordentliche Einnahmen oder Ausgaben werden einem ausserhalb der Staatsrechnung geführten Amortisationskonto gutgeschrieben oder belastet.

2 Nicht auf das Amortisationskonto gebucht werden jedoch:

1 BBl 2008 …

2 SR 611.0