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Vernehmlassung 2007/20: Übernahme der europäischen Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in den Anhang III des Abkommens vom 21. Juni 1999 über die Personenfreizügigkeit · 121 Seiten

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L 255/120 DE Amtsblatt der Europäischen Union 30.9.2005

V.4. TIERARZT

5.4.1. Ausbildungsprogramm für Tierärzte

Das Programm der Ausbildung, die zu den Ausbildungsnachweisen für Tierärzte führt, umfasst mindestens die nachstehenden Fächer.

Der Unterricht in einem oder mehreren dieser Fächer kann im Rahmen der anderen Fächer oder in Verbindung mit ihnen erteilt werden.

A. Grundfächer

— Physik

— Chemie

— Zoologie

— Botanik

— Biomathematik

B. Spezifische Fächer

a. Grundlegende Fächer: b. Klinische Fächer: c. Tierproduktion

— Anatomie, einschließlich Histologie — Geburtshilfe — Tierproduktion

und Embryologie

— Pathologie, einschließlich pathologi- — Ernährung

— Physiologie scher Anatomie — Agronomie

— Biochemie — Parasitologie — Agrarwirtschaft

— Genetik — Klinische Medizin und Chirurgie, ein-

— Tierzucht und Tiergesundheit

— Pharmakologie schließlich Anästhesiologie

— Tierhygiene

— Pharmazeutik — Klinische Ausbildung betreffend Haus-

tiere, Geflügel und andere Tierarten — Tierschutz und Verhaltenslehre

— Toxikologie

— Präventivmedizin d. Lebensmittelhygiene

— Mikrobiologie

— Radiologie — Untersuchung und Kontrolle von

— Immunologie Lebensmitteln tierischer Herkunft

— Fortpflanzung und Fortpflanzungsstö-

— Epidemiologie rungen — Lebensmittelhygiene und -technologie

— Berufskunde — Tierseuchenrechtliche Vorschriften — Praktische Arbeiten, einschließlich prak-

— Gerichtliche Veterinärmedizin und tischer Tätigkeit im Schlachthof und in Veterinärrecht der Lebensmittelverarbeitung

— Therapeutik

— Propädeutik

Die praktische Ausbildung kann in Form eines Praktikums erfolgen, wenn dieses unter der unmittelbaren Kontrolle der zuständigen Behörde oder Einrichtung auf Vollzeitbasis abgeleistet wird und innerhalb der Gesamtdauer der Hochschulausbildung von 5 Jahren nicht mehr als 6 Monate beträgt.

Die Aufteilung des theoretischen und praktischen Unterrichts auf die einzelnen Fächergruppen muss so ausgewogen und koordiniert sein, dass die Kenntnisse und Erfahrungen in angemessener Weise erworben werden können und der Tierarzt damit die Möglichkeit erhält, allen seinen Aufgaben nachzukommen.

5.4.2. Ausbildungsnachweise für den Tierarzt

Land Ausbildungsnachweis Ausstellende Stelle Zusätzliche Bescheinigung Stichtag

België/Belgique/ Diploma van dierenarts/Diplôme — De universiteiten/Les universi- 21. Dezember

Belgien de docteur en médecine vétérinaire tés1980

— De bevoegde Examen-commis-

sie van de Vlaamse Gemeen-

schap/Le Jury compétent d'en-

seignement de la Communauté

française