Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/27: Verordnung vom 24. September 2004 über Glücksspiele und Spielbanken (Spielbankenverordnung, VSBG) · 5 Seiten

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Startreduktion (Art. 41 Abs. 4 SBG), ev. mit einer temporären Begrenzung innerhalb eines Geschäftsjahres.

4. Zusammenfassung der Ergebnisse

Fünf Kantone und eine Spielbank A opponieren oder stellen Bedingungen. Zehn Kantone und vier Spielbanken unterstützen ausdrücklich. Die restlichen Kantone und Spielbanken sowie der Verband verzichten auf eine Stellungnahme oder sind neutral eingestellt. Hauptargumente gegen die Änderung sind:

ƒ Die Änderung widerspreche dem Ziel, keine reinen Automatencasinos zuzulassen.

ƒ Die Bestrebungen der Kantone für den Sozialschutz würden durch Automatencasinos gefährdet.

ƒ Wirtschaftlichkeit der Spielbanken sei Konzessionsvoraussetzung. Die Änderung sei eine Strukturerhaltung und verfälsche den Wettbewerb zu Lasten der A- und der anderen B-Casinos. Ebenfalls liege eine nachträgliche Änderung der Rahmenbedingungen vor.

ƒ B-Casinos hätten schon heute genügend Erleichterungen, die ihnen erfolgreiches Handeln ermöglichen.

ƒ Die Kriterien, insbesondere die "wirtschaftliche Unternehmensführung" und die "angemessene Rentabilität" seien nicht genügend klar definiert.

ƒ Es bestehe die Gefahr von Arbeitslosigkeit bei Teilbetriebschliessung.

ƒ Wunsch nach Verlängerung der steuerlichen Startreduktion (Art. 41 Abs. 4 VSBG).

5/5 071/071-002/06/G361-0009