Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/37: Bericht über den Abschluss eines Zusatzabkommens zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und Vermögen · 2 Seiten
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dass eine solche Lösung in zukünftigen Verhandlungen mit wichtigsten Partnern der Schweiz aufgenommen wird. Der Kanton Jura hatte keine besonderen Bemerkungen anzubringen. Der Kanton St. Gallen hat den Abschluss dieses Zusatzabkommens begrüsst. Er hat sich insbesondere zu den Lösungen zur Besteuerung der Kapitalleistungen der 2. Säule positiv geäussert sowie zur Hilfe für bei der Zustellung von Zahlungsbefehlen. Er befürchtet jedoch einen potentiellen Verlust der Souveränität bei Aufnahme einer Schiedsgerichtsklausel. Er betrachtet das Verständigungsverfahren in seiner heutigen Form als günstig für die Lösung Doppelbesteuerungskonflikten. Sogar wenn eine Doppelbesteuerung auf diesem Weg nicht vermieden werden kann, sollte die Schweiz ihre Beschlusskompetenz behalten. Der Kanton Zürich hat die Lösung zur Vermeidung der doppelten Befreiung der Kapitalleistungen der 2. Säule auch begrüsst. Er ist der Ansicht, dass in zukünftigen Verhandlungen eine solche Lösung aufgenommen werden sollte oder andernfalls eine Lösung, wie sie mit Grossbritannien vereinbart wurde (Quellenbesteuerung). Mit Befriedigung nimmt er zudem von der im Zusatzabkommen vorgesehenen Unterstützung bei der Zustellung von Zahlungsbefehlen Kenntnis.
Von den Wirtschaftsverbänden haben sich Swissholdings, Swissbanking und die
Economie suisse geäussert.
Economie suisse hat angegeben, dass ihre Mitglieder keine speziellen Probleme oder Bemerkungen hätten und dass sie somit mit der Unterzeichnung des neuen Zusatzabkommens einverstanden ist.
Swissholdings betrachtet das erreichte Resultat im Grossen und Ganzen als annehmbar und unterstützt ein möglichst baldiges Inkrafttreten dieses Zusatzabkommens. Sie bedauert nur, dass keine Verbesserungen bei der Quellenbesteuerung der Lizenzgebühren und beim Recht der Inanspruchnahme der Abkommensvorteile für die Pensionskassen erreicht werden konnte. Im Gegenzug heisst sie die Verbesserungen bei der Behandlung der zwischengeschalteten Holdinggesellschaften, die ausserhalb der EU ansässig sind, die Formulierung der Missbrauchsbestimmungen, die Aufnahme einer Schiedsgerichtsklausel, die Amtshilfeklauseln sowie wie die gefundene Lösung im Blick auf die Aufrechterhaltung des Steuerfreibetrages für die Besteuerung in Frankreich auf den Dividenden, die aus schweizerischer Quelle stammen, gut. Sie hat keine Kritik gegen die neue Behandlung der Kapitalleistungen der 2. Säule angebracht.
Swissbanking hat dieses Zusatzabkommen insgesamt gutgeheissen. Sie fragt sich, ob es nicht möglich gewesen wäre, die Meistbegünstigungsklausel betreffend den Informationsaustausch auf die Staaten der EU zu beschränken. Wenn auch die Tragweite dieser Klausel noch nicht analysiert werden kann, ist eine grosse Aufmerksamkeit bei der Amtshilfe angebracht. Ausserdem wären günstigere Lösungen für die Pensionskassen wünschenswert gewesen, aber zurzeit nimmt Swissbanking zur Kenntnis, dass dies nicht realisierbar wäre.
Von Kantonen und Wirtschaftsverbänden, die sich innerhalb der gesetzten Frist nicht äusserten, wurde die stillschweigende Zustimmung angenommen.
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2/2 F_DBA Nr. 0004 / 06.06 / F-resultate Vernehmlassung-d.doc