Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/37: Bericht über den Abschluss eines Zusatzabkommens zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und Vermögen · 14 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 1Fedlex · Erläuternder Bericht
Eidgenössische Steuerverwaltung D 3.F.12 - Bn/Ast
Mai 2007
Vertraulich – nicht zur Veröffentlichung bestimmt
Bericht
über den Abschluss eines neuen Zusatzabkommens zum Abkommen zwischen Frank-
reich und der Schweiz von 1966 zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen
I. Ausgangslage
Das Abkommen zwischen Frankreich und der Schweiz vom 9. September 1966 zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (SR 0.672.934.91, hiernach DBA-F) wurde bereits aufgrund der Zusatzabkommen vom 3. Dezember 1969 und 22. Juli 1997 revidiert. Seit der letzten Revision ist die Schweiz verschiedene Verpflichtungen bezüglich ihrer bisherigen Amtshilfepolitik eingegangen. Diese betreffen einerseits die multilateralen Beziehungen im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und andererseits die bilateralen Beziehungen zur Europäischen Union (EU) und zu deren Mitgliedstaaten. Gegenüber der OECD hat sich die Schweiz im Jahre 2000 anlässlich der Verabschiedung eines Berichtes über den Zugang zu Bankinformationen für Steuerzwecke (« Improving acces to bank information for tax purposes ») durch das Fiskalkomitee verpflichtet, in Steuerbetrugsfällen den Informationsaustausch zur Anwendung des internen Rechts des andern Vertragsstaates zu gewähren. Ausserdem hat sich die OECD mit dem Thema des schädlichen Steuerwettbewerbs auseinandergesetzt und ihre Arbeiten zielten darauf ab, den schädlichen Steuerwettbewerb zu beseitigen. Diesen Arbeiten zufolge hat sich die Schweiz verpflichtet, einzelne Punkte ihrer Steuerpraxis zu modifizieren und in Bezug auf Holdinggesellschaften nach Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden den Informationsaustausch zur Anwendung des internen Rechts zu gewähren. Das am 26. Oktober 2004 zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft abgeschlossene Abkommen über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereiche der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind (Zinsbesteuerungsabkommen, SR 0.641.926.81, hiernach ZiBstA) sieht ferner einen Informationsaustausch bezüglich der Zinserträge in Steuerbetrugsfällen oder diesen gleichzustellenden Vergehen vor, d.h., wenn die Schwere des Vergehens nach schweizerischem Recht eine Ahndung wie im Steuerbetrugsfall erfordert. Zusätzlich zum Zinsbesteuerungsabkommen wurde eine Vereinbarung zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft einerseits sowie den EU-Mitgliedstaaten andererseits abgeschlossen. Art. 2 dieser Vereinbarung sieht vor, dass die Schweiz und jeder EU-Mitgliedstaat Revisionsverhandlungen aufnehmen, um ihre bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen mit Bestimmungen über den Informationsaustausch (ein-