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Vernehmlassung 2007/37: Bericht über den Abschluss eines Zusatzabkommens zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und Vermögen · 7 Seiten
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Übersetzung1
Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, unterzeichnet am 9. September 1966 in Paris (und des zugehörigen Zusatzprotokolls) in der modifizierten Fassung der am 3. Dezember 1969 und am 22. Juli 1997 in Paris unterzeichneten Zusatzabkommen
Die Regierung der Französischen Republik
und
der Schweizerische Bundesrat,
vom Wunsche geleitet, das am 9. September 1966 in Paris unterzeichnete Abkommen zwischen Frankreich und der Schweiz zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, in der modifizierten Fassung der am 3. Dezember 1969 und am 22. Juli 1997 in Paris unterzeichneten Zusatzabkommen (nachfolgend als « Abkommen » bezeichnet), abzuändern,
haben Folgendes vereinbart:
Art. 1
1. Der Wortlaut von Artikel 11 Absatz 2 b) ii) des Abkommens wird wie folgt geändert:
« Artikel 11
§ 2. b) ii) Die Befreiung von der Quellensteuer gemäss (i) ist nicht anwendbar, wenn die ausgeschütteten Dividenden einer juristischen Person zufliessen, die unmittelbar oder mittelbar von Personen beherrscht wird, die nicht in einem der beiden Vertragsstaaten ansässig sind, es sei denn, diese juristische Person lege dar, dass die Beteiligungsrechte nicht hauptsächlich auf die in den Bestimmungen von (i) gebotenen Vorteile abzielen. »
2. In Artikel 11 des Abkommens wird der folgende neue Absatz 2, b) iii) eingefügt:
« Artikel 11
§ 2. b) iii) Werden jedoch die Bestimmungen von (i) gestützt auf Artikel 15 Absatz 1 des Abkommens vom 26. Oktober 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen
1 Übersetzung des französischen Originaltextes