Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/65: Änderung der Verordnung vom 30. Juni 1993 über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes · 5 Seiten

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1. Ausgangslage

Das heutige Stichprobenregister des BFS basiert auf Datenlieferungen der Swisscom Directories AG. Die Lieferungen werden quartalsweise erneuert und enthalten nur die Daten von Kundinnen und Kunden, die sich in ein öffentliches Telefonverzeichnis eingetragen haben. Die Abdeckung hat in den letzten Jahren laufend abgenommen. Die Verschlechterung der Abdeckung ist auf verschiedene Ursachen zurückzuführen. Zum einen ist es seit der Liberalisierung der Fernmeldedienste für die Telefonkundinnen und -kunden des Festnetzbereiches nicht mehr obligatorisch, sich in ein öffentlich zugängliches Telefonverzeichnis eintragen zu lassen. Zum anderen hat der Anteil der Mobiltelefonkundinnen und -kunden, die über keinen Festnetzanschluss verfügen, zugenommen.

Um die Abdeckung des Stichprobenregisters zu verbessern und in Zukunft sicherzustellen, wurde bei der Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) Artikel 10 des Bundesstatistikgesetzes (BStatG) um die Absätze 3quaterund 3quinquieserweitert1. Mit deren Inkrafttreten am 1. April 2007 hat das BFS die gesetzliche Grundlage erhalten, ein Stichprobenregister zu führen, basierend auf den Kundendaten der Anbieterinnen von öffentlichen Telefondiensten.

Für den Aufbau und Betrieb des Stichprobenregisters hat der Bundesrat die notwendigen Ausführungsbestimmungen zu erlassen. Diese werden in die bestehende Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes2 eingefügt. Die Umsetzung erfolgt in zwei Etappen. In der ersten Etappe wird der Bereich der Festnetztelefonie geregelt. Damit wird eine Abdeckung von 95 % aller Kundinnen und Kunden erreicht. Die entsprechende Verordnungsänderung soll auf den 10. Februar 2008 in Kraft gesetzt werden. Der Bereich der Mobiltelefonie wird in der zweiten Etappe ab Anfang 2008 in Angriff genommen. Der Grund für die Etappierung liegt darin, dass die Verwendung der Mobiltelefonie bei statistischen Erhebungen Fragen beinhaltet, die einer vertieften Analyse bedürfen.

Vom 17. September bis 8. Oktober 2007 hat das Bundesamt für Statistik (BFS) eine Anhörung über den Entwurf zur Änderung der Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung) durchgeführt.

2. Anhörungsadressaten

Zur Teilnahme am Anhörungsverfahren in Bezug auf die Regelung des Bereichs der Festnetztelefonie wurden die Anbieterinnen von Festnetzdiensten - im Weiteren nur noch als Anbieterinnen bezeichnet - eingeladen. Von den insgesamt 60 eingeladenen Anbieterinnen haben die folgenden sieben eine schriftliche Stellungnahme über die Vorlage abgegeben: COLT Telecom AG, Phonegroup SA, Swisscom AG, Sunrise Communications AG, Tele2 Telecommunication Services AG, Ville de Sion (Service Eau et Energie) und SOLPA AG mit Xenoncom GmbH.

3. Grundsatzbeurteilung der Vorlage

Auf den ersten Blick könnte die geringe Rücklaufquote der Stellungnahmen erstaunen. Tatsache ist jedoch, dass viele der Anbieterinnen gar nicht direkt von den Bestimmungen betroffen sind, weil sie im Festnetzbereich beispielsweise nur Geschäftskunden oder gar keine Endkunden haben. Von den Anbieterinnen, die tangiert sind, haben ebenfalls nicht alle reagiert. Dies ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass das BFS die Ausführungsbestim-

1 AS 2007 921

2 SR 431.012.1