Vorlage
Vernehmlassung 2007/67: Verordnung über die Kompensation der CO2-Emissionen von Gaskombikraftwerken · 2 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 2Fedlex · Vorlage
d. die Festsetzung einer Konventionalstrafe in Form einer Geldleistung, die erbracht werden muss, wenn die CO2-Emissionen nicht vertragsgemäss kompensiert werden.
3Die Verhandlungen mit den Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern werden vom Bundesamt für Energie und vom BAFU gemeinsam geführt.
Art. 5 Bewilligung
Gaskombikraftwerke dürfen nur bewilligt werden, wenn ein rechtsgültiger Vertrag über die Kompensation der CO2-Emissionen (Kompensationsvertrag) vorliegt.
Art. 6 Inkrafttreten und Geltungsdauer
Diese Verordnung tritt am ……………. in Kraft und gilt während der Geltungsdauer des Bundesbeschlusses vom 23. März 2007 über die Kompensation der CO2- Emissionen von Gaskombikraftwerken.