Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2007/73: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Zweites Verordnungspaket · 188 Seiten
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Verordnung über das bäuerliche Bodenrecht
1.4 Auswirkungen
1.4.1 Bund
Die Harmonisierung mit der Strukturverbesserungsverordnung und die Standardisierung hat für den Bund keine Auswirkungen, weil der Vollzug des BGBB an die Kantone delegiert ist. Die Ziele des BGBB werden nicht tangiert, weil Betriebe mit Spezialkulturen oder des produzierenden Gartenbaus bei beiden Berechnungsarten grossmehrheitlich über den Minimalwerten für Gewerbe nach Artikel 7, respektive 5 BGBB liegen.
1.4.2 Kantone
Die Harmonisierung und Standardisierung vereinfacht den Vollzug und schafft für alle Beteiligten eine erhöhte Transparenz.
1.4.3 Volkswirtschaft
Die Änderungen haben keinen Einfluss auf die Volkswirtschaft.
1.5 Verhältnis zum internationalen Recht
Die Änderungen tangieren das internationale Recht nicht.
1.6 Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage bildet Artikel 7 BGBB.