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Vernehmlassung 2007/75: Nationales Programm Ernährung und Bewegung 2008-2012 (NPEB 2008-2012) · 69 Seiten

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7.6 Ziel 5: Beratungs- und Therapieangebote optimieren

Gegenstand Für die in der Schweiz lebenden Menschen mit Einflussfaktoren von nichtübertragbaren Erkrankungen wie Übergewicht, Adipositas, Essstörungen, Inaktivität und unausgewogener Ernährung steht ein bedarfsgerechtes und evidenzbasiertes Angebot an Beratung und Therapie zur Verfügung. Der Früherkennung von Risikopatienten/innen wird besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

Herausforderungen Alle in der Schweiz lebenden Personen mit Übergewicht, Adipositas oder Essstörungen (Anorexia Nervosa, Bulimia Nervosa, Binge Eating Disorder) sowie mit weiteren ernährungs- und bewegungsabhängigen Erkrankungen haben gleichberechtigten und angemessenen Zugang zu den bedürfnisgerechten Leistungen des Gesundheitswesens. Dies bedingt eine Förderung des Angebotes und eine Sicherstellung der Finanzierung hauptsächlich durch die obligatorische Kranken- und Unfallversicherung. Angebote ausserhalb des Gesundheitswesens im engeren Sinne und im Selbsthilfebereich spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. Deren Förderung und Finanzierung ist aber in viel geringerem Masse eine staatliche Aufgabe als vielmehr eine der privaten Organisationen und liegt im Bereich der Eigeninitiative bzw. Eigenverantwortung.

Das Angebot entspricht den heute gültigen professionellen Berufsstandards und Richtlinien in Beratung und Therapie. Dies setzt eine entsprechende Aus-, Weiter- und Fortbildung der Fachpersonen im medizinischen und psychosozialen Bereich voraus, z.B. zu den wissenschaftlichen Grundlagen in den Gebieten Ernährung und Bewegung sowie zu geeigneten Massnahmen der Qualitätssicherung.

Die Gesundheitsfachleute spielen eine zentrale Rolle bei den Massnahmen zur Verhinderung, zur Früherkennung und der Therapie von Übergewicht, Adipositas, Essstörungen und deren Folgekrankheiten.

Handlungsfelder Möglichkeiten zur Optimierung der Beratung und Therapie bestehen in nachfolgenden Handlungsfeldern.

1. Freiwillige und gesetzliche Massnahmen

Im Verbraucher- und Gesundheitsschutz (Nahrungs- und Arzneimittel) bestehen ausreichende gesetzliche Vorgaben. Freiwillige Qualitätslabel im Bereich der Beratungs- und Therapieangebote ausserhalb des Gesundheitswesens im engeren Sinne sind wünschbar.

Anpassungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung und deren Anhänge in Zusammenhang mit der Kostenübernahme von Therapien durch die obligatorische Kranken- und Unfallversicherung sind im Rahmen der etablierten Prozesse der Prüfung der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit möglich.

NPEB 2008–2012 (27.9.2007)