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Vernehmlassung 2007/76: Nationales Programm Alkohol 2008 - 2012 (NPA) · 64 Seiten

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Folgen des Problematischer Konsum und Alkoholabhängigkeit haben vielfältige negative Alkoholkonsums Auswirkungen. Dazu gehören gesundheitliche Beeinträchtigungen und Krankhei-

ten bei Konsumierenden und Angehörigen, negative Konsequenzen für Familien, insbesondere für betroffene Kinder, sowie viele alkoholbedingte Verletzungen und Unfälle, z.B. jeder 6. Strassenunfall mit Todesfolgen findet unter Einwirkung von Alkohol statt. Zudem ist Alkohol oftmals ein Begleitfaktor für aggressives Verhalten, das in Form von häuslicher Gewalt, Jugendgewalt oder gewalttätigen Ausschreitungen z.B. bei Sportveranstaltungen in Erscheinung tritt. Alkohol gehört zu den fünf wichtigsten Krankheitsfaktoren und verursacht in der Schweiz 9% der gesamten Krankheitslast sowie soziale Kosten von ca. CHF 6.5 Mia.

Alkoholpolitik Die schweizerische Alkoholpolitik ist geprägt von einer Vielzahl von Akteuren in der Schweiz (Bund, Kantone, Gemeinden, NGO, Private). Den vielen guten Aktivitäten in Prä-

vention, Therapie, Schadensminderung oder Marktregulierung stehen gewisse Lücken etwa bei der strategischen Abstimmung der Handlungsansätze und beim Gesetzesvollzug gegenüber.

Auf Stufe Bund beschäftigen sich verschiedene Bundesämter mit Alkoholfragen, allen voran das Bundesamt für Gesundheit BAG (u.a. Abgabevorschriften, Gesundheitsprävention) und die Eidgenössische Alkoholverwaltung EAV (u.a. Spirituosenbesteuerung, Beiträge an Alkoholprävention).

Kantone – weitreichende Zu den Hauptakteuren der Alkoholpolitik zählen die 26 Kantone der Schweiz. Sie Zuständigkeiten sind die wichtigsten Partner im Vollzug des Bundesrechts und verfügen über weit-

reichende Zuständigkeiten im Bereich der Verhältnisprävention, z.B. durch die Festlegung der Ladenöffnungszeiten, die Regelungen für Gastgewerbe und Detailhandel sowie den Erlass von Werbevorschriften.

Die Kantone haben über die jeweilige Bildungs-, Gesundheits- und Sozialpolitik auch starken Einfluss auf die Quantität und Qualität der Verhaltensprävention und der Früherkennung (z.B. im schulischen und ausserschulischen Bereich) und desgleichen in Bezug auf die verfügbaren Beratungs- und Therapieangebote.

Die Kantone haben bis heute bezüglich ihrer Alkoholpolitik sehr unterschiedliche Profile (vgl. SAGER 2004). In vielen Kantonen gibt es jedoch zielgerichtete und nachahmungswürdige Aktivitäten in der Alkoholprävention, dies sowohl auf konzeptioneller Ebene als auch in Bezug auf gesetzgeberische Massnahmen und konkrete Projekte.

6 NPA 2008 – 2012