Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/8: Änderung der Verordnung über die sichere Verwendung von Kranen (Kranverordnung)

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 1

Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Gesundheit BAG

Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung

Ergebnisbericht

Datum:25. Juni 2007

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Referenz/Aktenzeichen: Gm

Ergebnisbericht betreffend Anhörung zur Verordnung über die sichere Verwendung von Kranen (Kranverordnung)

Sehr geehrte Damen und Herren

Nachstehend erhalten Sie den Ergebnisbericht nach Artikel 20 der Verordnung vom 17. August 2005 über das Vernehmlassungsverfahren (Vernehmlassungsverordnung, VlV).

Ergebnisbericht

Der Entwurf wurde vom 30. März 2007 bis 4. Mai 2007 bei den interessierten Kreisen (Sozialpartner und interessierte Fachverbände) in die Anhörung geschickt. In allen Stellungnahmen wurde die Änderung der Kranverordnung begrüsst. Mehrfach wurde das Anliegen vorgebracht, die geänderte Kranverordnung möglichst rasch in Kraft zu setzen, um weiterhin eine konsequente flächendeckende Ausbildung und Prüfung von Kranführern zu gewährleisten.

Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband (ASTAG) und der Schweiz. Gewebeverband beantragten, in Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a und c die Grenze für die Ausweispflicht ausschliesslich über das Lastmoment und nicht zusätzlich über die Auslegerlänge zu definieren.

Vom Walliser Baumeisterverband wurde vorgeschlagen, Artikel 9 (Erteilung des Lernfahrausweises) mit einem Absatz 5 zu ergänzen, wonach Personen, die für eine Ausbildung als Kranführerin oder Kranführer in Betracht kommen, bei einer Baufirma angestellt sein müssen, die auch über die nötigen Arbeitsmittel verfügt. Der Walliser Baumeisterverband beantragte zudem, den Begriff "Kranführerausweis" im ganzen Verordnungstext durch "Ausbildungsnachweis" zu ersetzen.

Beilagen: Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen

Bundesamt für Gesundheit

Marianne Gubser

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