Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/8: Änderung der Verordnung über die sichere Verwendung von Kranen (Kranverordnung) · 5 Seiten

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Gesundheit BAG

Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung

Änderung der Verordnung über die sichere Verwendung von Kranen (Kranverordnung)

Erläuternder Bericht

A. Allgemeines

1. Ausgangslage

Die heute gültige Verordnung über die sichere Verwendung von Kranen1 (Kranverordnung) wurde vom Bundesrat auf den 1. Januar 2000 in Kraft gesetzt. Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) verabschiedete im Oktober 2000 die beiden zugehörigen präzisierenden Richtlinien. Die Kranverordnung brachte mehr Sicherheit bei der Verwendung der besonders gefährlichen Turmdreh- und Fahrzeugkrane, die vorwiegend auf Baustellen für den Güterumschlag und für Montagearbeiten eingesetzt werden. In der Zwischenzeit hat es sich aber gezeigt, dass das in der Kranverordnung festgeschriebene Ausbildungsmodell den Erfordernissen der Praxis nicht in allen Belangen entspricht. Namentlich kann der Arbeitgeber heute die Eignung eines Kranführerkandidaten nicht abklären, bevor er ihn zur Ausbildung anmeldet und die entsprechenden Ausbildungskosten auf sich nimmt. Es wird insbesondere vom Schweizerischen Baumeisterverband (SBV) vorgebracht, die heute verlangten Kranführerausbildung und Prüfung seien in der Verordnung zu wenig flexibel geregelt. Ausserdem hat es sich gezeigt, dass der Geltungsbereich der Verordnung nicht genügend klar ist.

2. Vorbereitung und Grundzüge der Änderungen der Verordnung

Die vorliegenden Änderungen der Kranverordnung wurden in der Fachkommission Bau der EKAS, in welcher Fachleute aus der Praxis und die Sozialpartner vertreten sind, erarbeitet.

Entsprechend der vorgebrachten Kritik sollen die Anforderungen an die Kranführerausbildung sowie die Prüfung praxisgerechter geregelt werden. Es werden zwei Arten von Lernfahrausweisen eingeführt: Ein Lernfahrausweis für die sogenannte Auswahlzeit und ein Lernfahrausweis für die Übungszeit. Mit dem neuen Lernfahrausweis für die Auswahlzeit wird dem Arbeitgeber ermöglicht, unter Einhaltung strenger Rahmenbedingungen die Eignung seines Kandidaten abzuklären, bevor er in die Ausbildung des betreffenden Kandidaten investiert. Gleichzeitig kann der Kandidat während der betrieblichen Auswahlzeit, welche zwei Monate dauert, selber seine Fähigkeiten in der Praxis testen.