Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/10: Bundesbeschluss über das Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel · 69 Seiten

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nahme der A4 durch das Knonaueramt die Verkehre der A4 und der A14 zwischen Luzern und Zug überlagern. Entsprechend wird der Abschnitt einen hohen bis sehr hohen Problemdruck aufweisen. Der Ausbau der A4 zwischen den Anschlüssen Blegi und Rütihof schneidet in der Bewertung des Bundesamtes für Strassen gut ab und die Planung des Abschnittes ist bereits weit vorangeschritten. Deshalb wird der Ausbau dem Modul 1 zugeordnet.

In den erweiterten Bedarf (Modul 3) aufgenommen wird der Ausbau Luzern Nord auf der A2 und A14 zwischen Emmen Nord und Buchrain (Problemstufe II; mittlere Bewertung).

Problematisch ist die Realisierung des vom Kanton forcierten „Bypass Kurz“. Dieses Projekt sieht zwischen Emmen-Süd und Luzern-Kriens parallel zur bestehenden Nationalstrasse zwei zusätzliche rund drei Kilometer lange Tunnel vor. Das Projekt ist mit Investitionskosten von über 1'500 Millionen teuer und beseitigt einen Engpass mit Problemstufe I – also einen im gesamtschweizerischen Vergleich eher geringen Problemdruck. Entsprechend schlecht schneidet der „Bypass Kurz“ in der Bewertung des Bundesamtes für Strassen ab. Zudem sind im Rahmen des Agglomerationsprogramms namhafte Investitionen in den öffentlichen Verkehr vorgesehen. Das S-Bahn-Angebot wird auf der Zentralbahn sowie auf der Achse Luzern-Rontal-Zug auf einen Viertelstundentakt ausgebaut werden.

Die Zuordnung des „Bypass Kurz“ zum Modul 2 kann aus diesen Gründen nicht in Frage kommen. Trotzdem besteht auf dem betroffenen Nationalstrassenabschnitt Handlungsbedarf. Verantwortlich dafür sind die engen Verhältnisse im Reussport- und Sonnenbergtunnel (fehlende Standstreifen), die fehlenden Alternativen auf dem untergeordneten Netz während der Instandsetzung der beiden Tunnel, die angestrebte Entlastung des innerstädtischen Strassennetzes von Luzern sowie die Bedeutung der Verbindung für den Nord-Süd-Transitverkehr.

Einfachere Alternativen, wie eine dritte Röhre für den Sonnenbergtunnel, bringen nach ersten Abklärungen nur ungenügende Einsparungen und können ebenfalls „lediglich“ dem Modul 3 zugeordnet werden. Damit bliebe der Engpass in Luzern im Rahmen des Infrastrukturfonds vorerst ungelöst.

In jedem Fall vertieft zu untersuchen sind Möglichkeiten zur Verbesserung der sicherheitstechnisch unbefriedigenden Situation in den beiden Tunnel im Rahmen künftiger ordentlicher Sanierungs- und Erhaltungsmassnahmen. Im aktuellen, bereits in der Phase Ausschreibung befindlichen Sanierungsprojekt Sonnenbergtunnel ist eine Erhöhung der Kapazitäten nicht berücksichtigt. Parallel dazu wird in der weiteren Konkretisierung des Programms Engpassbeseitigung nach angemessenen Lösungen gesucht werden.

Der Ausbau zwischen Buchrain und Rütihof dürfte den Druck auf die angrenzenden Nationalstrassenabschnitte zusätzlich erhöhen. In Übereinstimmung mit den

Grundsätzen des Bundesrates für das Programm Engpassbeseitigung gemäss Ziffer 1.4.2.2 wird sein Ausbau deshalb zurückgestellt (Modul 4). Dies, obwohl der Problemdruck auch auf diesem Abschnitt hoch ist (Problemstufe II) und der Ausbau in der Bewertung recht gut abschneidet.