Vorlage

Vernehmlassung 2008/100: Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (Online-Zugriffe VOSTRA) · 2 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 2Fedlex · Vorlage

Schweizerisches Strafgesetzbuch AS ...

6. zur Verhängung und zur Aufhebung von Fernhaltemassnahmen gegenüber Ausländerinnen und Ausländern nach dem Bundesgesetz vom 16. Dezember 20056 über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) sowie zur Vorbereitung von Ausweisungsentscheiden nach Artikel 121 Absatz 2 der Bundesverfassung,

7. zur Informationsvermittlung an Europol im Sinne von Artikel 355a, sofern diese Daten von Europol für Zwecke gemäss den Ziffern 1 und 2 benötigt werden;

cbisder Dienst für Analyse und Prävention:

1. zur Verhütung von Straftaten nach Artikel 2 Absätze 1 und 2 BWIS, soweit diese Straftaten in seinen Zuständigkeitsbereich fallen,

2. zur Prüfung von Fernhaltemassnahmen gegenüber Ausländerinnen und Ausländern nach dem AuG sowie zur Vorbereitung von Ausweisungsentscheiden nach Artikel 121 Absatz 2 der Bundesverfassung,

3. zur Informationsvermittlung an ausländische Sicherheitsbehörden im Rahmen von Unbedenklichkeitsanfragen,

4. zur Informationsvermittlung an Europol im Sinne von Artikel 355a, sofern diese Daten von Europol für Zwecke gemäss Ziffer 1 benötigt werden;

f. die für die Einbürgerung auf Stufe Kanton zuständigen kantonalen Behörden: zur Durchführung von Einbürgerungsverfahren;

4 Personendaten über hängige Strafverfahren (Art. 366 Abs. 4) dürfen nur durch die Behörden nach Absatz 2 Buchstaben a–f bearbeitet werden.

II

1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

6 SR 142.20