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Vernehmlassung 2008/106: Teilrevision der Eichgebührenverordnung · 5 Seiten
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Entwurf Anhörung vom 13.4.2009
Verordnung über die Eich- und Kontrollgebühren im Messwesen (Eichgebührenverordnung)
Änderung vom …
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung über die Eich- und Kontrollgebühren im Messwesen vom 22.
November 2005 (Stand am 20. Dezember 2005) wird wie folgt geändert:
Art. 1 Gegenstand
1 Diese Verordnung regelt die Gebühren, welche die kantonalen Fachstellen im Messwesen (Eichämter) und die nach der Eichstellenverordnung vom 15. Februar 20061 ermächtigten Eichstellen erheben:
a. für die Eichung und die Kontrolle von Messmitteln;
b. für Kontrollen, die ergeben, dass bei Fertigpackungen und im Offenverkauf gegen Vorschriften verstossen wird.
2 Wird die Eichung vom Bundesamt für Metrologie METAS (Bundesamt) durchgeführt, so berechnen sich die Gebühren nach der Verordnung vom 5. Juli 20062 über die Gebühren des Bundesamtes für Metrologie.
Art. 3a Anpassung an die Teuerung
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement kann die Stunden-, Gebührenansätze und Gebührenrahmen jeweils auf den nächstfolgenden Jahresanfang an die Erhöhung des Landesindexes der Konsumentenpreise anpassen, sofern die Erhöhung seit Inkrafttreten dieser Verordnung oder seit der letzten Anpassung 5 Prozent oder mehr beträgt.
SR ….