Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2008/114: Bundesbeschluss über die Finanzierungsetappe 2011 - 2014 für das Programm Agglomerationsverkehr · 48 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: H471-0150
Die Prüfung der Agglomerationsprogramme ergibt Bundesbeiträge in der A-Liste von rund 1,5 Milliarden Franken und in der B-Liste von rund 1,1 Milliarden Franken, für die A- und B-Liste also insgesamt rund 2,6 Milliarden Franken. Unter der Annahme, dass alle dringlichen Projekte (ausser der Kerntangente Frauenfeld) vor Ende 2008 begonnen werden können (vgl. Kapitel 1.2.1), werden von den mit dem Bundesbeschluss vom 4. Oktober 2006 freigegebenen 2,559 Milliarden Franken deren 2,534 Milliarden Franken für die dringlichen Projekte beansprucht. Zusammen mit dem hiermit beantragten Bundesbeschluss sind insgesamt 4,062 Milliarden Franken freigegeben. Für Massnahmen der B-Liste werden weitere 1,155 Milliarden Franken eingeplant, sodass eine Reserve von 809 Millionen Franken verbleibt4. Es soll bewusst ein namhafter Betrag als Reserve für C-Projekte und Agglomerationsprogramme, die in der nächsten Phase zusätzlich eingereicht werden, zurückgestellt werden. Die verbleibende Reserve wird sich im Laufe der Zeit noch etwas erhöhen, da davon ausgegangen werden kann, dass für einzelne Vorhaben der A- und B-Liste z.B. die dafür vorgesehenen Mittel nicht voll ausgeschöpft werden oder aber z.B. aufgrund von negativen Volksentscheiden einzelne Vorhaben nicht realisiert werden können.
Im Anhang sind Listen mit Übersichten über die einzelnen Massnahmen der A- und B-Liste inkl. Kosten aufgeführt (Anhänge 1 – 16). Detailliertere Zusatzdokumentationen mit ausführlichem Prüfbericht inkl. Quervergleichen werden zudem pro Agglomeration ausgewiesen; sie werden im Internet öffentlich zugänglich gemacht.
1.2.7 Finanzierung
1.2.7.1 Situation Infrastrukturfonds bezüglich der Finanzierung der Agglomerationspro-
gramme
Für die Finanzierung der Aufgaben des Infrastrukturfonds bewilligte das Parlament am 4. Oktober 2006 einen Gesamtkredit von real 20,8 Milliarden Franken. Mit Teuerung und Mehrwertsteuer benötigt der Infrastrukturfonds über seine gesamt Laufzeit Mittel in der Höhe von ca. 26 Milliarden Franken. Um eine kontinuierliche Finanzierung in der erforderlichen Höhe sicherzustellen, hat der Bundesrat im Budgetprozess 2009 die Einlagen im nötigen Ausmass aufgestockt.
Im Bereich der Agglomerationen sieht der Infrastrukturfonds Ausgaben von real 6 Milliarden Franken vor. Wie in der Botschaft zum Infrastrukturfonds dargestellt ist, geht die Konstruktion des Fonds von einer gleichmässigen Verteilung dieser Mittel über die gesamte Fondslaufzeit von 20 Jahren aus. Dies führt zu einem durchschnittlichen jährlichen Volumen von real 300 Millionen Franken, welches für die Agglomerationen eingesetzt werden kann. Bis ca. 2015 werden diese Mittel durch die Zahlungen zugunsten der dringlichen Agglomerationsprojekte – bei denen nach heutigem Kenntnisstand von einem Realisierungsvolumen von ca. 2,5 Milliarden Franken auszugehen ist – vollständig ausgenützt5. Die Finanzierung der Agglomerationsprogramme kann somit erst nach Abschluss der dringlichen Projekte angegangen werden.
Sofern die Agglomerationen dennoch einen früheren Baubeginn anstreben, können sie selber die Vorfinanzierung der mit dem Bundesbeschluss freigegebenen Vorhaben übernehmen. Eine Verzinsung dieser Mittel durch den Bund wird allerdings nicht möglich sein.
Eine detaillierte Darstellung der Fondssituation, einschliesslich der Auswirkungen auf die Spezialfinanzierung Strassenverkehr, ist in den Vernehmlassungsunterlagen zum Programm Engpassbeseitigung Nationalstrassen enthalten.
4 Die in der Tabelle 3 ausgewiesene Reserve von 784 Millionen erhöht sich um die für die Umfahrung Frauenfeld nicht benötigten 25 Millionen (784 + 25 = 809 Millionen). 5 Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass der Durchschnittswert von 300 Millionen Franken in den Jahren 2008 und 2009 mit 430 bzw. 470 Millionen Franken sogar deutlich übertroffen wurde. In späteren Jahren wird hierzu ein Ausgleich zugunsten der anderen Aufgaben des Fonds herzustellen sein. 25/48 233.8 Agglomerationsverkehr - H471-0150