Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2008/114: Bundesbeschluss über die Finanzierungsetappe 2011 - 2014 für das Programm Agglomerationsverkehr · 48 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: H471-0150

Auch wenn rund 60% der Investitionen in den grössten fünf Agglomerationen mit den grössten Verkehrsproblemen anfallen (vgl. Abbildung 5), steht dies durchaus im Verhältnis zu deren Bedeutung, gemessen in Einwohnern und Beschäftigen (vgl. Abbildung 9). So fallen die Bundesbeiträge pro Einwohner und Beschäftigten für die grössten fünf Agglomerationen nur unwesentlich höher aus als für die mittleren und kleinen Agglomerationen (vgl. rechte 3 Säulen in Abbildung 9). In gewissen mittleren Agglomerationen sind mittelfristig (B-Liste) im Verhältnis zur Grösse der Agglomerationen teure Infrastrukturen zu realisieren. Dies betrifft insbesondere das réseau urbain neuchâtelois RUN sowie die Agglomeration Obersee. Bei Agglomerationen wie Chur, Brig-Visp-Naters und Solothurn sind aufgrund der Ausgangslage eher unterproportionale Bundesbeiträge notwendig.

Abbildung 9: Beiträge des Bundes pro Agglomerationsprogramm für die Massnahmen der A- und B-Liste im Verhältnis zur Grösse der Agglomeration (Bundesbeitrag (A+B) in Franken pro Einwohner + 0.5 Beschäftigte)

900.0

800.0

700.0

600.0

500.0

400.0

300.0

200.0

100.0

-

1.2.6 Das Programm Agglomerationsverkehr

1.2.6.1 Beitragssatz

Mit dem Programm Agglomerationsverkehr wird der Beitragssatz des Bundes pro Agglomeration für die erste Finanzierungsetappe festgelegt. Der Beitragssatz wird für die nächste Finanzierungsetappe in vier Jahren wieder neu ermittelt und festgesetzt.

1.2.6.2 A-Liste

Die in der A-Liste ausgewiesenen Massnahmen sollen für die einzelnen Agglomerationsprogramme in der 1. Etappe durch den Bund mitfinanziert werden. Der Bundesrat beantragt der Bundesversammlung die Mittel der ersten Etappe mit dem Bundesbeschluss freizugeben (vgl. Tabelle 3 bzw. Bundesbeschluss).

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