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Vernehmlassung 2008/20: Änderung der Energieverordnung (Übergangsregelung für elektrische Geräte) · 10 Seiten
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Anhang 2.7 (Art. 7 Abs. 1 und 2, 10 Abs. 1–4, 11 Abs. 1 und 21a Abs. 1 Bst. c)
Anforderungen an die Energieeffizienz von netzbetriebenen Elektrobacköfen
Ziff. 8
8 Übergangsregelung
Geräte, die sich spätestens seit dem 31. Dezember 2009 in der Schweiz an Lager befinden und die Anforderungen gemäss Ziffer 2 dieses Anhangs nicht erfüllen, dürfen noch bis zum 31. Dezember 2011 in Verkehr gebracht werden.