Ergebnissbericht

Vernehmlassung 2008/20: Änderung der Energieverordnung (Übergangsregelung für elektrische Geräte) · 6 Seiten

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1.3 Zum Anhörungsverfahren und -teilnehmer (Übersicht)

Das Bundesamt für Energie (BFE) hat vom 15. bis 29. November 2010 eine Anhörung zur Verlängerung der Übergangsfrist durchgeführt. Die Stellungnahmen fielen sehr unterschiedlich aus. Kapitel 2 fasst die Ergebnisse der Anhörung zusammen.

2 Ergebnisse

2.1 Zusammenfassung

Aufgrund der Dringlichkeit und der beschränkten Tragweite des Geschäftes wurde eine Anhöhrung mit sehr kurzer Frist und reduziertem Adressatenkreis durchgeführt. Trotzdem sind insgesamt 60 Antworten eingegangen, wovon 50 der zusätzlichen Fristgewährung zustimmen, davon 5 weitergehende Forderungen stellen. In 8 Stellungnahmen sprachen sich die Angehörten deutlich gegen eine weitere Verzögerung der Wirkung der Effizienzvorschriften aus.

Beachtlich ist, dass sehr viele ähnlich formulierte Stellungnahmen eingegangen sind. Dies lässt darauf schliessen, dass einige Organisationen oder Unternehmen ihre Stellungnahme zur weiteren Verwendung weitergereicht haben.

Abgelehnt wird die Vorlage in erster Linie von Umweltorganisationen. Sie sind der Ansicht, dass der Handel inzwischen mehr als genug Zeit hatte, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen. Importe zwischen der Bekanntmachung nach dem Bundesratsbeschluss und dem Inkrafttreten der Vorschriften erhöhen die Handelsbestände an nicht konformer Ware und lassen dann Begehren nach zusätzlichen Fristen für den Abverkauf laut werden.

2.2 Themenspezifische Kommentare

2.2.1 Anliegen betreffend externe Netzgeräte (EnV, Anhang 2.11)

Mit dem Bundesratsbeschluss vom 24. Juni 2009 sind bereits zwei Stufen der Effizienzanforderungen beschlossen und bekannt gemacht worden, damit die Unternehmen bei der Sortimentsgestaltung langfristiger planen können. Einzelne der Stellung nehmenden waren der Ansicht, dass auch für Geräte, die wider besseres Wissen und deutlich nach der Bekanntgabe der Vorschriften noch beschafft wurden, ebenfalls weitere Fristen nötig wären.

2.2.2 Definition des Inverkehrbringen

Im Zusammenhang mit den Fristen für den Abverkauf alter Elektrogeräte wurde bereits im Vorfeld das Anliegen vorgebracht, die Effizienzvorschriften nur auf den Import und die Herstellung in der Schweiz anzuwenden und den Detailverkauf für bereits importierte Ware unbeschränkt freizugeben. Eine Änderung von dieser Tragweite schliesst jedoch ein abgekürztes Verfahren aus.

2.3 Vernehmlasserspezifische Kommentare

2.3.1 Gerätehersteller

Die Gerätehersteller stimmen fast einstimmig der Fristverlängerung zu. Einer spricht sich gegen weitere Lockerungen aus, da er sich auf die Vorschriften ausgerichtet hat. Ein Hersteller möchte für die Netzgeräte zusätzliche Freiheiten.