Vorlage StGB

Vernehmlassung 2008/40: Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Elterliche Sorge) und des Schweizerischen Strafgesetzbuches (Art. 220)

Fedlex · Vorlage · Seite 1

Vorentwurf (Januar 2009)

Schweizerisches Strafgesetzbuch (Art. 220)

Änderung vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …1,

beschliesst:

I

Der sechste Titel des Strafgesetzbuches2 wird wie folgt geändert:

Art. 220

Entziehen von Wer eine minderjährige Person dem Inhaber des Obhutsrechts entzieht Minderjährigen,

Verweigerung oder sich weigert, sie ihm zurückzugeben,

des Besuchs-

rechts wer sich weigert, eine minderjährige Person dem Inhaber eines Be-

suchsrechts zu übergeben,

wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

II

1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

1BBl …

2 SR 331.0