Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/5: Änderung der Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 (TSV): Blauzungenkrankheit (Bluetongue) · 3 Seiten

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Bluetongue: Ergebnisbericht der Anhörung vom 7. März 2008

A. Allgemeines

Das BVET hat am 7. März 2008 eine Anhörung zur Änderung der Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 (TSV; SR 916.401), der Verordnung vom 14. November 2007 über die Tierzucht (Tierzuchtverordnung, TZV; SR 916.310) und der Verordnung vom 23. November 2005 über die Tierverkehr-Datenbank (TVD-Verordnung; SR 916.404) eröffnet, welche bis am 25. März 2008 gedauert hat.

Es sind insgesamt 43 Stellungnahmen eingegangen. Sie stammen von 22 kantonalen Stellen, 8 kantonalen Veterinärämtern, 11 landwirtschaftlichen und 2 tierärztlichen Organisationen.

Die Stossrichtung der Verordnungsänderungen wird von allen Teilnehmenden begrüsst. Die Bekämpfung der Blauzungenkrankheit wird als wichtige staatliche Aufgabe angesehen und der Strategiewechsel zu Impfprogrammen als dringend erachtet. Nur der Kanton GL erachtet ein Impfobligatorium zu diesem Zeitpunkt für masslos übertrieben. Der Kanton NE und einige Organisationen (ASR, SKMV, SVW, SWISSGEN, VLAS) haben keine Einwände und sind mit den vorgeschlagenen Änderungen einverstanden.

B. Zu den einzelnen Themen der Revision

1. Tierseuchenverordnung

Die Umteilung der Blauzungenkrankheit von einer hochansteckenden zu einer zu bekämpfenden Seuche wird mehrheitlich begrüsst und als gerechtfertigt erachtet (NW, OW, SG, TG, ZG, SH, AG, BL, ZH, GL, GR, VSKT-OS, KT-GR, KT-LU, KT-UR). Vereinzelt wird die Befürchtung geäussert, dass sich der Bund gänzlich aus der Finanzierung der Seuchenbekämpfung zurückziehen könnte (BE, AG).

Der Begriff "gehaltene Wiederkäuer" wird mehrmals kritisiert. Es werden aber keine klaren Verbesserungsvorschläge angebracht (TG, ZH, GL, AR, GR, KT-GR, VSKT-OS). In vielen Stellungnahmen wird eine Definition des Verdachtsfalls gewünscht (NW, OW, TG, ZG, ZH, AI, GL, AR, GR, SZ, VSKT-OS, KT-GR, KT-LU, KT-UR, SAB).

Betreffend Bekämpfungsmassnahmen in Einzelfällen ist nur eine Bemerkung zur Mückenbekämpfung eingegangen. Sie verlangt, dass die Massnahmen zur Mückenbekämpfung möglichst realistisch ausfallen sollen (AGORA). Hingegen werden einige Vorschläge für präzisere Bedingungen zur Aufhebung von Tierverkehrssperren bei Seuchenfällen angebracht (BS, KT-BE, ZG, GL, SO, NW, OW, TG, ZH, AI, AR, GL, GR, SZ, VSKT-OS, KT-GR, KT-LU, KT-UR, SAB, KT-TI).

Vereinzelt wird der Begriff "Bluetongue-Zone" bemängelt und eine Bezeichnung in den Landessprachen verlangt (TG, GL, BS, KT-BE, SVV). Zudem wird von vielen kantonalen Stellen angeregt, dass die grossräumigen Zonen besser vom Bundesamt angeordnet und aufgehoben werden sollen (NW, OW, TG, ZG, SO, ZH, AR, GR, SZ, VSKT-OS, KT-BE, KT-LU, KT-GR, KT-UR, SAB). Daneben fordern einige Organisationen ein Mitspracherecht bei der Festlegung der Zone (AI, SVAMH, SVV, SAB, AGORA, SBV, SRP).

Vektorfreie Perioden, Impfgebiete und Impfungen sollen vom Bundesamt angeordnet werden (NW, OW, TG, ZG, SH, ZH, AI, GL, AR, GR, SZ, VSKT-OS, KT-GR, KT-LU, KT-UR, SAB). Der Kanton SO plädiert für den Verzicht auf die Ausscheidung von vektorfreien Gebieten. Vektorfreie Perioden, die die ganze Schweiz umfassen, erachtet er als vertetbar. Bei der