Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/5: Änderung der Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 (TSV): Blauzungenkrankheit (Bluetongue) · 3 Seiten
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Festlegung von Impfgebieten verlangen einige Organisationen ein Mitspracherecht (AI, SVAMH, SVV, SBV, SRP).
Die meisten kantonalen Stellen möchten eine Entschädigungsregelung in der TSV verankert wissen. Dabei sollen nur in geimpften Beständen Entschädigungen für an der Seuche verendete Tiere entrichtet werden (NW, OW, SG, TG, SO, ZH, AI, GL, AR, GR, SZ, VSKT-OS, KT-GR, KT-LU, KT-UR, SAB). Der Kanton SO verlangt eine Entschädigungspflicht durch den Bund bei grossflächig gehäuften Tierverlusten.
2. Tierzuchtverordnung
Allgemein wird begrüsst, dass der Bund sich an den Kosten der Impfkampagne beteiligen will. Allerdings wird bemängelt, dass die gewählte Rechtsgrundlage der Tierzuchtverordnung systemfremd sei und keine Garantie für Kostenbeteiligungen in Zukunft darstelle. Es wird allgemein eine rasche Anpassung des Tierseuchengesetzes verlangt, damit der Bund künftig auch bei präventiven Massnahmen finanzielle Beiträge leisten könne (NW, OW, SG, TG, ZG, SH, GE, BE, ZH, AI, GL, AR, SZ, VSKT-OS, KT-GR, KT-LU, KT-UR, SAB).
3. TVD-Verordnung
Die meisten kantonalen Stellen stimmen einer Registrierung des Impfstatus von Einzeltieren nur zu, wenn EDV-Hilfsmittel für eine starke Vereinfachung des administrativen Aufwandes zur Verfügung gestellt werden (NW, OW, TG, GR, BL, ZH, AI, AR, GR, VSKT-OS, KT-LU, KT-BE, SAB). Von einigen wird die Einzelregistrierung sogar strikte abgelehnt (SG, AG, BE, VD, SO, BL, KT-GE, KT-AG).
Zwei kantonale Stellen und die Identitas äussern sich kritisch betreffend eine Veröffentlichung des Impfstatus von Tierhaltungen. Dies könne zu Verwirrung führen, da häufig nicht alle Tiere in einem Bestand geimpft würden (ZG, KT-AG, IDENTITAS).
Schliesslich wird eine Verschiebung der TVD-Registrierung auf spätere Jahre verlangt und die Prüfung von Impfpässen vorgeschlagen (AG, KT-BE).