Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/56: Bericht über den Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Chile auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und Vermögen · 2 Seiten

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Département fédéral des finances DFF

Administration fédérale des contributions AFC

Division des affaires internationales

Bericht über das Ergebnis der Anhörung vom 4. Oktober 2007 zum Doppelbesteue-

rungsabkommen mit Chile

Vor Antragstellung an den Bundesrat zur Unterzeichnung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Chile erhielten die Kantone und interessierten Wirtschaftsverbände am 4. Oktober 2007 die Gelegenheit, sich zum Entwurf des Doppelbesteuerungsabkommens zu äussern. Innerhalb der gesetzten Frist nicht erfolgende Stellungnahmen wurden als stillschweigende Genehmigung des Abkommensentwurfs in Aussicht gestellt.

Die folgenden Wirtschaftsverbände wurden für die Anhörung angeschrieben:

- Economie suisse

- Swissbanking

- Swissholdings, Verband der Industrie- und Dienstleistungskonzerne in der Schweiz

- Versicherungsgesellschaften

- Transit- und Welthandel

- Schweiz. Gewerbeverband

- Anwaltsverband

- Treuhandkammer

- Finanzholding

- Maschinenindustrielle

- Grenzkraftwerke

Ebenfalls zur Stellungnahme eingeladen wurden Swiss International Airlines.

Ergebnis der Anhörung

Einzig die Kantone St. Gallen, Zürich und Bern haben Stellung genommen. Die Kantone St. Gallen und Bern waren mit dem Abkommensentwurf einverstanden.

Der Kanton Zürich hatte nichts einzuwenden gegen den Abschluss des Abkommens. Er wünschte einige Präzisierungen betreffend die Anrechnungsmethode für Kapitalgewinne gemäss Artikel 13 Absatz 4 Buchstabe b) und Pensionen gemäss Artikel 18 des Abkommens. Es wurde ihm erklärt, dass die Anrechnung betreffend diese Einkünfte nicht unter die pauschale Anrechnungsmethode fällt, wie sie für Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren gemäss Artikel 22, Absatz 2, Buchstabe b (ii) in Übereinstimmung mit der Verordnung über die pauschale Steueranrechnung (SR 672.201) vorgesehen ist. Es wurde präzisiert, dass die Anrechnung für Kapitalgewinne und Pensionen effektiv bis zur Höhe der schweizerischen Steuer gewährt wird. Da die Belastung der Anrechnung auf drei Ebenen

F_DBA Nr. 0004 / 06.06 / RC-resultate vernehmlassung-d.doc