Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/56: Bericht über den Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Chile auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und Vermögen · 2 Seiten

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getragen wird (Bund, Kanton, Gemeinde) wird die ausländische Quellensteuer auf diesen Einkünften proportional, d.h. im Verhältnis jeder direkten schweizerischen Steuer (des Bundes, des Kantons und der Gemeinde) zum gesamten Betrag der Nettobelastung in der Schweiz angerechnet.

Von den Wirtschaftsverbänden haben sich Swiss International Airlines, Swissholdings und Swissbanking zum Abkommensentwurf geäussert.

Swiss International Airlines hatte keine speziellen Bemerkungen anzubringen und begrüsste den Abschluss des Abkommens

Swissbanking hat den Abkommensentwurf insgesamt gutgeheissen. Sie hat jedoch bedauert, dass die limitierte Besteuerung der Kapitalgewinne von 17 % nicht vermieden werden konnte und dass der Quellensteuersatz auf den Zinsen nicht zusätzlich heruntergesetzt werden konnte. Sie hat hervorgehoben, dass die Lösungen betreffend Amtshilfe mit denen übereinstimmen, die mit den EU- oder den OECD-Staaten abgeschlossen wurden. Sie widerspiegeln denn auch die aktuelle schweizerische Politik auf diesem Gebiet. Bezüglich der Bestimmung gegen Missbräuche gemäss Ziffer 5 des Protokolls befürchtet sie allerdings, dass diese Interpretationsprobleme hervorrufen werde.

Swissholdings begrüsste den Abschluss dieses Abkommens mit einem für schweizerische Direktinvestitionen wichtigen Land in Lateinamerika. Sie hat besonders das Steuerregime der Verwaltungsnonorare begrüsst („Management Fees“, die gemäss Artikel 7 des Abkommens besteuert werden und somit nicht mehr der chilenischen Verrechnungssteuer unterliegen).

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