Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/75: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket · 68 Seiten

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et aussi le mieux connu. L’encouragement à mener une vie autonome et responsable, objectif du projet, rencontre un accueil largement favorable.

Toutefois, d’importantes réserves sont formulées concernant l’applicabilité de la contribution

d’assistance et la forme proposée. De nombreuses organisations critiquent la composition du groupe cible (exclusion des mineurs et des adultes ne disposant qu’en partie des droits civils), le fait que seules des personnes étrangères à la famille puissent être engagées comme assistants, l’obligation d’adopter le modèle de l’employeur, l’instauration d’une quote-part et la réduction de moitié de

l’allocation pour impotent versée aux pensionnaires de home. Enfin, la coordination proposée avec les prestations de soins de l’assurance-maladie laisse beaucoup de participants sceptiques.

Kantone

Die Kantone sind grossmehrheitlich im Grundsatz für den Assistenzbeitrag und begrüssen es, dass die Möglichkeit einer selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensgestaltung und Lebensführung für behinderte Menschen verbessert werden soll. Gewichtigster Kritikpunkt der Kantone sind die finanziellen Auswirkungen und die vorgeschlagene Ausgestaltung des Assistenzbeitrages. In diesem Zusammenhang befürchten viele Kantone die Personalbedarfsrechnung sei zu restriktiv. Vereinzelt wird die die fehlende Koordination der individuellen Leistungen und der kantonalen Steuerung der Heime, Tages- und Werkstätten moniert.

Politische Parteien, Versicherungsorganisationen

Auch die politischen Parteien sprechen sich grundsätzlich für den Assistenzbeitrag aus. Allerdings fordern CSP und SP im Sinne des Grundgedankens der Einheit der Materie, die Einführung eines Assistenzbeitrags dem Parlament als eigenständige Vorlage zu unterbreiten. Für Santésuisse laufen die hier vorgeschlagenen Anreize für die Versicherten der eigentlichen Zielsetzung der Revision (Sanierung der Invalidenversicherung) entgegen.

Behindertenorganisationen

Einleitend soll an dieser Stelle noch einmal festgehalten werden, dass die Stellungnahmen mehrerer Regionalvereine von insieme12 als eine einzige aufgenommen worden sind. Die Regionalvereine von insieme äussern sich ausschliesslich zum Themenfeld Assistenzbeitrag. Keine Behindertenorganisation äussert sich gegen Assistenzbeitrag im Grundsatz. Wie die Analyse der Einzelaspekte zeigt, gibt für diese Vernehmlasserkategorie die Ausgestaltung Anlass zu unterschiedlichster Kritik (vgl. Kap.

4.4) Die Behindertenselbsthilfe Schweiz, Agile, bekräftigt ihr Anliegen, dass für den künftigen Assistenzbeitrag zusätzliche Mittel zu generieren seien. Die Schweizerische Vereinigung der Elternvereine für Menschen mit einer geistigen Behinderung verlangt, dass die Verfassungskonformität der Vorlage vertieft überprüft wird. Für den Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverband ist der Assistenzbedarf, der sich aus einer Sinnesbehinderung ergibt, zu wenig berücksichtigt. Der Schweizerische Verband für Gehörlosen- und Hörgeschädigten-Organisationen führt dies aus und erklärt: „Die Hilflosenentschädigung ist nicht auf die Gruppe der Menschen mit einer Hörbehinderung zugeschnitten. Gehörlose haben auch mit den im Rahmen der 6. IV-Revision vorgesehenen Massnahmen keinen Zugang zu einer Hilflosenentschädigung. Damit auch gehörlose Menschen erfolgreich einen Assistenzbeitrag geltend machen können, sollte ihnen ebenfalls ein Anspruch auf Hilflosenentschädigung eingeräumt werden.“ Die Fachstelle Assistenz Schweiz würde es begrüssen, wenn eine Regelung der Abgeltung des behinderungsbedingten Bedarfs an Hilfe Dritter auch bei der Unfall- und Militärversicherung getroffen werden könnte.

Übrige

Think-tank „Sorgenkind IV“ bittet den Bundesrat zu prüfen, die Anerkennung einer Hilflosigkeit aufgrund Bedarfs an lebenspraktischer Begleitung gemäss Artikel 9 ATSG an die regelmässige Hilfe Dritter bei den alltäglichen Lebensverrichtungen zu binden, sowie den Intensivpflegezuschlag für Minderjährige infolge des Assistenzbeitrages einzusparen, während Helsana Versicherungen der Ansicht ist,

12 Vereinigung insieme Cerebral Zug, insieme Valais romand, insieme Vaud, insieme Oberaargau, insieme Region Bern, insieme Region Zürich, insieme Uri, insieme Zürcher Oberland, insieme Ausserschwytz, insieme Kanton Bern, insieme Bezirk Horgen, insieme Thurgau, insieme Region Baden-Wettingen, insieme Luzern, insieme Nidwalden, insieme Innerschwyz.