Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/75: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket · 68 Seiten

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Einzig der Schweizerische Gewerkschaftsbund spricht sich gegen die Vorlage aus. Er ist der Meinung, mit der 5. IV-Revision sei die Schmerzgrenze, die behinderten Menschen zugemutet werden dürfte, erreicht und lehnt die Vorlage deswegen ohne eine Absicherung, die Härtefälle bei älteren Menschen vermeidet, ab.

Behindertenorganisationen

Keine der Behindertenorganisationen stimmt der Vorlage vorbehaltlos zu. Wie andere Vernehmlasser kritisieren einige Behindertenorganisationen folgende Aspekte: Zeitpunkt der Revision (Agile), die Frage der Notwendigkeit der Revision (Pro Mente Sana), der Verzicht auf eine eigene Vorlage zur Einführung des Assistenzbeitrages (DOK, Avanti Donne), die fehlenden Anreize für die Arbeitgebenden (Schweizerischer Blindenbund), das Nicht-Berücksichtigen der Zunahme der Lebenserwartung für Personen mit IV (Cerebral Schweiz) und die einseitige Interpretation des parlamentarischen Auftrages: „Primär halten wir den rein ausgabenseitigen Sanierungsansatz der Invalidenversicherung für verfehlt. Er entspricht auch nicht dem Auftrag des Parlaments an den Bundesrat.“ (Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft). Die Dachorganisation der Behinderten-Selbsthilfe Region Basel erkennt in der Vorlage einen Leistungsabbau und hält fest, die Vorlage liege „klar im Trend aller Vorlagen der letzten Jahre im Zusammenhang mit der Invalidenversicherung“. Die Association

fribourgeoise action et accompagnement psychiatrique ihrerseits hält fest : «Cette politique va

immanquablement appeler à augmenter le potentiel de développement des offices AI et de leurs compétences décisionnelles et devenir un énorme dispositif, coûteux administrativement lourd et susceptible de perdre en humanité.» In die gleiche Richtung zielt die Stellungnahme der Schweizerischen Vereinigung der Gelähmten, die es begrüssen würde, wenn die volle Kraft der IV-Stellen der

5. IVG-Revision zu gute käme. So auch die Schweizer Paraplegiker Vereinigung (SPV), die glaubt, „dass mit einer konsequenten Umsetzung der 4. und der 5. IV-Revision die Ziele – Sanierung der IV und Amortisation der beim AHV-Fonds getätigten Schulden – weitestgehend erreicht werden könnten.

Übrige

In der grossen und sehr heterogenen Gruppe der Vernehmlasser, die unter dem Titel „Übrige“ zusammengefasst sind, finden sich keine NEIN-Stimmen, und fast gleiche viele JA-Stimmen wie Zustimmung mit Vorbehalt.

Der Schweizerische evangelische Kirchenbund soutient globalement les propositions faites par

l’actuel projet . Helsana sieht die Stossrichtung der Revision als richtig an und ist sehr angetan davon, dass zur Rettung dieses Sozialwerkes neue Wege beschritten werden und die Anreize für Rentenbeziehende nun so ausgestaltet werden sollen, dass dem Prinzip „Eingliederung vor Rente“ auch in der Praxis nachgelebt werden könne. Der Schweizer Physiotherapie Verband unterstützt das Bestreben, die Invalidenversicherung nachhaltig zu sanieren und die zügige Inangriffnahme der 6. IV-Revision. Ebenso Gastro Suisse, der auf eine effiziente Umsetzung pocht. Der Think-tank „Sorgenkind IV“: begrüsst es sehr, dass die notwendigen Reformen für einen ausgeglichenen IV-Haushalt angegangen werden. Auch der Verband Fuss und Schuh kann trotz einiger nicht geringer Bedenken im Bereich Wettbewerb beim Erwerb von Hilfsmitteln grundsätzlich die Notwendigkeit der 6. IV-Revision nachvollziehen. Die Vereinigung Aargauischer Angestelltenverbände: sieht durchaus sinnvolle Aspekte in der vorliegenden Revision es bleibt für sie aber fraglich, ob in der wirtschaftlich schwierigen Situation genügend Anreize für die Wiedereingliederung von IV-Bezügern geschaffen werden können.

Für die Schweizerische Gesundheitsligenkonferenz „bedarf es neben der Ausschöpfung möglicher Sparpotenziale realistischer Vorschläge für eine langfristige Finanzierung unter Bereitstellung der dafür notwendigen Mittel.“ Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund vertritt die Auffassung, dass die „logique économique, qui sous-tend l’actuel projet de révision contribue en effet à renforcer

l’attitude de suspicion à rencontre des bénéficiaires de rente et à accroître la pression qui est

aujourd’hui exercée sur les personnes handicapées. » Die SKOS plädiert dafür zu prüfen, ob die bestehenden Risiken mit den heutigen Instrumenten der Sozialversicherungen und der Sozialhilfe zielgerecht abgedeckt werden. Gastro Suisse warnt davor, die vorübergehend notwendige personelle Auf-