Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten

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BRS 5. Juli 2006: Festlegung Prioritätenprofil

– Zielwachstumsraten für 16 Aufgabengebiete

– Keine Zielwachstumsrate für Soziale Wohlfahrt (soll später, gestützt auf nähere Abklärungen erfolgen)

– Auftrag an Departemente zur Erarbeitung von Massnahmen

BRS 29. November 2006: Aktualisierung der Zielvorgabe

– Aktualisierung der Annahmen zur Ausgabenentwicklung ohne AÜP (Szenario «unbeeinflusste durchschnittliches Ausgabenwachstum von 4.6 % p.a. Entwicklung»)

– Abgleich mit Zielszenario (3 % p.a.) ergibt Zielvorgabe von 8 Mrd.; davon 2.6 Mrd. in 16 Aufgabengebieten (ohne Soziale Wohlfahrt) und 5.4 Mrd. Soziale Wohlfahrt (residual)

– Erneuter Auftrag an Departemente zur Erarbeitung von Massnahmen

BRS 11. Juni 2007: Erstreckung AÜP / Abbauvorgaben für VA 08 und FP 09

– Zeitliche Erstreckung der Erarbeitung von Massnahmen der AÜP

– Umsetzung von Abbauvorgaben von 350 Mio. in VA 2008 bzw. 500 Mio. in FP 2009

– Festlegung von Abbauvorgaben «unter dem Strich» von 600 Mio. im FP 2010 und 1'200 Mio. (ab 2011)

BRS 9. April 2008: Ergänzungsbericht zum Legislaturfinanzplan

– Veröffentlichung von rund 50 Reformstossrichtungen in Ergänzungsbericht zum LFP

– Anpassungen am Zahlenwerk:

– Ausklammerung IV, da sich Parlament mit Zusatzfinanzierung befasst (-2.6 Mrd.)

– Schätzkorrektur und Festlegung Zielvorgabe AHV auf 3 Mrd. erstreckt auf Jahr 2020 ( 2015: - 3 Mrd.)

 Zielvorgabe 2015 reduziert sich damit um 5.6 Mrd. Es bleibt eine Zielvorgabe von 2.3 Mrd. für die übrigen Aufgabengebiete

BRS 11. Februar 2009 / 5. Juni 2009: Anpassung an veränderte Wirtschaftslage

– Verzicht auf Umsetzung der Abbauvorgabe im VA 2010 aus konjunkturellen Gründen

– Verzicht auf synchrones Vorgehen mit gemeinsamem Aktionsplan und breitem politischem Dialog. Stattdessen: Vorgehen in verschiedenen Reformgeschwindigkeiten bei unveränderten Zielwachstumsraten.

– Ankündigung eines Berichts zur Umsetzungsplanung

– Festhalten bzw. Erhöhung der Abbauvorgaben im Finanzplan: 1.2 Mrd. 2011 und 2012; 1.5 Mrd. ab 2013