Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 62 Seiten

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Ergebnisse Vernehmlassung zu Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich Bund/Kantone 2008-2011

programm zur zusätzlichen Schaffung von Plätzen für die Tagesbetreuung von Kindern. Ursprünglich auf acht Jahre bis Anfang 2011 befristet, soll nun ein weiterer Verpflichtungskredit im Umfang von mehreren Millionen Franken pro Jahr gesprochen werden. Die ursprüngliche Anschubfinanzierung droht damit immer mehr zu einer permanenten Bundesaufgabe zu werden. Im Bildungsbereich existieren verschiedene Mischfinanzierungen und unklare Kompetenzabgrenzungen zwischen Bund und Kantonen. Obschon von Volk und Ständen im Mai 2006 deutlich angenommen, läuft auch der neue Bildungsartikel in der Bundesverfassung den Grundideen des Föderalismus zuwider. Die Kompetenzen des Bundes wurden dadurch erweitert und betreffen neu auch die Volksschule. Diese Probleme sollten spätestens mit dem zweiten Wirksamkeitsbericht angegangen werden.

– Die Ziele, die an den Finanzausgleich gestellt werden, sind anspruchsvoll und zahl-

reich, auch wenn der Bundesrat im Wirksamkeitsbericht zum Schluss kommt, dass diese derzeit erfüllt werden. Insbesondere die Ziele die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Kantone zu erhalten und die Kantone mit einer minimalen Ausstattung an finanziellen Ressourcen zu versorgen stehen, wenn nicht in einem Widerspruch, so doch in einem Spannungsverhältnis zueinander. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen gewährleistet sein muss. Ein Ausbau der Ausgleichsmechanismen würde dem zuwider laufen. Die daraus resultierende Nivellierung der Einnahmen und Ausgaben der Kantone würde Leistungsanreize zunichte machen und hätte damit negative wirtschaftliche Konsequenzen für die gesamte Schweiz zur Folge. Die heutige Ausgestaltung des Finanzausgleichs ist ein politischer Kompromiss, welcher den Wettbewerbs- und den Solidaritätsgedanken miteinander verbindet. Ein noch stärkeres Betonen von Ausgleichszahlungen würde hingegen die Eigenverantwortung der Kantone schmälern. Dass der Bund und die acht ressourcenstarken Kantone für nahezu 50% des Budgets einiger Kantone aufkommen ist keine Selbstverständlichkeit. Ein noch stärkeres Engagement ist aus unserer Sicht nicht vertretbar.

SBV Der Abbau von kantonalen Unterschieden in der finanziellen Leistungsfähigkeit und die Steigerung der Effizienz bei der Aufgabenerfüllung im Bundesstaat sind auch für die Landwirtschaft von grossem Belang.

Das Konsolidierungsprogramm 2011/13 wurde zu wenig auf die NFA abgestimmt (v. a.

Bereiche landwirtschaftliche Beratung und Tierzucht).

Die ressourcenschwachen Kantone (oft ländliche Kantone) konnten den Unterschied zu den ressourcenstarken Kantonen nicht wettmachen. Das Ziel des Disparitätenabbaus konnte nur teilweise erreicht werden.

Der Beobachtungszeitraum ist kurz; aus Sicht des Verbandes macht es deshalb wenig Sinn, auf Änderungen einzugehen. Dies betrifft namentlich das Verhältnis GLA/SLA.

SGV L’usam prend connaissance avec intérêt du rapport du Conseil fédéral sur l’efficacité de la RPT pour la période 2008-2011. Cette réforme ayant été introduite il y a deux ans, nous considérons qu’il est encore trop tôt pour tirer des conclusions définitives sur son fonctionnement.

La lecture de ce rapport appelle les remarques générales suivantes:

• A ce jour, la nouvelle péréquation ne pose aucun problème majeur

• La RPT a pour but de rapprocher les positions les plus extrêmes et de veiller à ce que

chacun dispose de ressources nécessaires pour assumer les tâches qui lui incombent. De ce point de vue la nouvelle péréquation nous semble suffisamment remplir son rôle

• Son introduction n’a pas modifié de manière déterminante la capacité financière des

différents cantons

• Il se confirme que dans la pratique, les calculs permettant de déterminer les montants

payés ou reçus sont extrêmement complexes, potentiellement sources d’erreurs et de contestations