Rapport sur les résultats
Consultation 2009/120: Rapport sur l'évaluation de l'efficacité de la péréquation financière entre la Confédération et les cantons 2008-2011 · 63 pages
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Résultats de la consultation relative au rapport sur l'évaluation de l'efficacité de la péréquation financière entre la Confédération et les cantons – 2008-2011
lichen Aufgaben sollten damit insgesamt effizienter erfüllt werden. Durch den Ausgleich von Sonderlasten wird der Steuerwettbewerb auf eine faire Basis gestellt. Eine materielle Steuerharmonisierung mit der erzwungenen Angleichung von Steuersätzen wäre demgegenüber der falsche Weg. Das Angleichen der Steuersätze nach oben würde die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz unnötig schwächen. Die Vorteile des Steuerwettbewerbs – begrenzte Steuer- und Abgabenlast, sparsamer Umgang mit Staatseinnahmen, hohe Eigenverantwortung der Kantone, Förderung politischer Innovationen, Berücksichtigung unterschiedlicher regionaler Präferenzen – würden wegfallen.
– Die grosszügigen Instrumente des Ressourcenausgleichs, des Lastenausgleichs und des Härteausgleichs sorgen zusammen dafür, dass die Leistungsfähigkeit der finanzschwachen Kantonen sichergestellt wird. Damit werden nun auch die Aufgaben der Regionalpolitik weitgehend erfüllt. Anliegen, die über die Grundversorgung hinausgehen, sind von den jeweiligen Kantonen selbst zu tragen und nicht vom Bund oder anderen finanzstarken Kantonen. Wie die Forderungen einiger Kantone und Städte zeigen, besteht nun aber eine Gefahr darin, dass die Beiträge und Gewichte der einzelnen Ausgleichsgefässe laufend verändert werden. Diesbezügliche Unsicherheiten erschweren eine stetige und absehbare Finanz- und Steuerpolitik für Bund und Kantone. Vor allem auch die Unternehmen sind darauf angewiesen, dass in der Finanz- und Steuerpolitik nicht laufend die Regeln und Steuersätze geändert werden. Unsicherheiten führen dazu, dass Investitionen mit grösserem Risiko verbunden sind und deshalb spärlicher getätigt werden. Die heutige Ausgestaltung wurde vom Parlament und der Stimmbevölkerung gutgeheissen. Allfällige Änderungen können unserer Ansicht nur in Frage kommen, wenn sie auf Fehler oder grundlegenden Veränderungen der Parameter beruhen und dadurch die Ziele des Finanzausgleichs nicht mehr erreicht werden können. Finanziellen Partikularinteressen einzelner Kantone ist eine klare Absage zu erteilen.
– Die NFA beruht auf den vier Säulen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, Neuausrichtung der Verbundaufgaben, Regelung der interkantonalen Zusammenarbeit und des interkantonalen Lastenausgleichs sowie ein neues Ausgleichssystem (Finanzausgleich im engeren Sinn). Der erste Wirksamkeitsbericht konzentriert sich nun aber fast ausschliesslich auf das neue Ausgleichssystem. Diese Gewichtung entspricht zwar der Absicht des Gesetzgebers, vernachlässigt jedoch die anderen Säulen des NFA, denen ebenfalls eine staatspolitisch wichtige Rolle zu kommt. Die kurz gehaltenen Ausführungen zu den anderen Elementen des NFA zeigen denn auch, dass hier der Handlungsbedarf grösser ist als beim eigentlichen Ausgleichssystem. Insbesondere die Aufgabenentflechtung bzw. die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ist seit dem Inkrafttreten Anfang 2008 kaum vorwärts gekommen. Der für den Bund sowohl politisch als auch finanziell bedeutendste Bereich bei der Neuverteilung der Aufgaben sind die Nationalstrassen. Der Wirksamkeitsbericht weist für das Jahr 2008 einen Effizienz- und Effektivitätsgewinn von 120 bis 205 Mio. aus. Der grösste Teil davon entfällt allerdings auf eine Konzentration der Ausbau- und Unterhaltsprojekte auf das Notwendige, statt auf das Wünschbare (110 bis 180 Mio.). Immer noch hängig ist aber beispielsweise der Entscheid, das Nationalstrassennetz um weitere 400 Kilometer zu erweitern. Für den Bund würden daraus Mehrausgaben von jährlich über 300 Mio. erwachsen. Für den Bundesrat kommt diese Anpassung nur in Frage, wenn der Aufwand für Betrieb und Unterhalt (105 Mio.) vollumfänglich durch die Kantone kompensiert wird. Die Kantone lehnen dies jedoch deutlich ab. Das Prinzip der fiskalischen Äquivalenz wurde seit der Volksabstimmung zur NFA vom 28. November 2004 wieder mehrfach durchbrochen, beispielsweise in der Bildungs- und Familienpolitik. In der Familienpolitik erlässt der Bund immer mehr Vorschriften für die Kantone. Ebenso wurden die Familienzulagen harmonisiert. Die Finanzierung von Krippenplätzen, eine Aufgabe der Kantone, wird seit einigen Jahren auch durch den Bund getätigt. Der Bund beabsichtigte ursprünglich mit einer Anschubfinanzierung ein Impuls-