Auswertungstabelle

Vernehmlassung 2009/127: Totalrevision der Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen (Einschliessungsverordnung, ESV) · 97 Seiten

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gewisse Massnahmen der Sicherheitsstufe 3 weggelassen werden können) die Anforderungen für weitere, über die ESV

hinausgehende kantonale Verfahren unangemessen hoch sind und dem tatsächlichen Risiko nicht angemessen sind. Diese

betreffen insbesondere die Unterstellung unter die StFV (mit Kurzbericht) und die UVPV (mit Umweltverträglichkeitsprüfung). Zudem ist nicht einsichtig, weshalb lediglich der Umgang der Klasse 3 mit Mikroorganismen, nicht aber derjenige mit

gebietsfremden Organismen betroffen ist. Wir schlagen deshalb vor, die StFV dahingehend abzuändern, dass künftig bestimmte Tätigkeiten der Klasse 3 (aber nicht der Klasse 4) mit Bewilligung des Standortkantons aus dem Geltungsbereich der StFV und der UVPV entlassen werden können.