Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/133: Bericht über den Abschluss eines Protokolls zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich von Grossbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen. · 2 Seiten

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Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV

Abteilung für Internationales

Bericht über das Ergebnis der Anhörung vom 15. Juli 2009 betreffend das Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Grossbritannien

Vor Antragstellung an den Bundesrat zur Unterzeichnung des Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Grossbritannien erhielten die Kantone und interessierten Wirtschaftsverbände am 15. Juli 2009 die Gelegenheit, sich zum Entwurf des Protokolls zu äussern. Innerhalb der gesetzten Frist nicht erfolgende Stellungnahmen wurden als stillschweigende Genehmigung des Protokollentwurfs zum Doppelbesteuerungsabkommen in Aussicht gestellt.

Die folgenden Wirtschaftsverbände und Organisationen wurden für die Anhörung angeschrieben:

− Economie suisse

− Swissbanking

− Swissholdings, Verband der Industrie- und Dienstleistungskonzerne in der Schweiz − Versicherungsgesellschaften

− Transit- und Welthandel

− Schweizerischer Gewerbeverband

− Anwaltsverband

− Treuhandkammer

− Finanzholding

− Maschinenindustrielle

− Grenzkraftwerke

Ergebnis der Anhörung Einzig die Kantone Aargau, Bern, Jura, St. Gallen, Solothurn, Waadt und Zürich haben

Stellung genommen. Die Kantone Aargau, Jura und Waadt waren mit dem Protokollentwurf einverstanden.

Der Kanton Bern hätte eine Frist von zwei Jahren (wie im Kommentar zum OECD-Musterabkommen vorgesehen) oder kürzer gegenüber einer Frist von drei Jahren, nach Ablauf derer ein Steuerpflichtiger, dessen Verständigungsverfahren zu keinem positiven Resultat geführt hat, ein Schiedsverfahren einleiten kann, bevorzugt; dies, um die Anzahl offener Steuerveranlagungen zu reduzieren. Er hat die Ausweitung des Informationsaustauschs auf Steuern, die nicht durch das Abkommen gedeckt sind, bedauert und hätte bevorzugt, wenn

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