Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/133: Bericht über den Abschluss eines Protokolls zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich von Grossbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen. · 6 Seiten

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Eidgenössische Steuerverwaltung D 3.GB.12 - NIK

15. Juli 2009/JNE

Vertraulich – nicht zur Veröffentlichung bestimmt

Bericht

über den Abschluss eines Protokolls zur Änderung des Abkommens mit dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen

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1. Ausgangslage

Das Abkommen vom 8. Dezember 1977 zwischen der Schweizerischen

Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und

Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (SR 0.672.936.712, nachfolgend DBA-GB) wurde mit den Protokollen vom 5. März 1981, 17. Dezember 1993 und 26. Juni 2007 revidiert.

Das Protokoll vom 26. Juni 2007, ergänzt durch die dazugehörigen Notenwechsel, hat Amtshilfe in Steuersachen im gleichen Umfang eingeführt, wie sie die Schweiz bis vor kurzem leistete. Im Wesentlichen war dies die Amtshilfe auf Anfrage für die ordnungsgemässe Anwendung des Abkommens und Durchführung des

innerstaatlichen Rechts des anderen Vertragsstaates im Falle von

Holdinggesellschaften sowie bei Steuerbetrug oder ähnlichen Delikten. Dieses Protokoll trat am 22. Dezember 2008 in Kraft.

Nach dem Entscheid des Bundesrates vom 13. März 2009, den Vorbehalt der

Schweiz hinsichtlich des Informationsaustausches nach dem OECD-

Musterabkommen zurückzuziehen, hat Grossbritannien die Schweiz angefragt,

Verhandlungen über die Aufnahme einer Bestimmung im Abkommen, die neue Politik der Schweiz bezüglich Informationsaustauschs im Steuerbereich

widerspiegelnd, aufzunehmen. Im Zuge dieser Nachverhandlungen wurde das Änderungsprotokoll auf Begehren der Schweiz hin zudem mit einer

Schiedsgerichtsklausel ergänzt. Ausserdem wurden die Notenwechselbestimmungen in einem Protokoll übernommen, welches in das Änderungsprotokoll zum DBA-GB eingefügt wurde. Die Verhandlungen konnten am 9. Juli 2009 nach zwei Tagen durch Paraphierung des nachfolgend kommentierten Änderungsprotokolls beendet werden.

Bevor wir dem Bundesrat die Unterzeichnung dieses Änderungsprotokolls

beantragen, wollen wir den Kantonen und den interessierten Wirtschaftsverbänden Gelegenheit geben, sich über dessen Inhalt vernehmen zu lassen.