Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/135: Änderung der Verordnung vom 16. Juni 2006 über Gebühren des Bundesamtes für Landwirtschaft (GebV-BLW) · 3 Seiten
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Entwurf vom 13. November 2009
Verordnung über Gebühren des Bundesamtes für Landwirtschaft (GebV-BLW; SR 910.11)
1. Ausgangslage
Die Milchkontingentierung wurde am 1. Mai 2009 aufgehoben. Als Folge davon endeten die Leistungsvereinbarungen zwischen dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und 11 von ursprünglich 13 Administrationsstellen Milchkontingentierung (ASMK) am 31. August 2009. Der Vollzug der Milchkontingentierung war seit 1. Mai 1999 den ASMK übertragen. Sie waren insbesondere für die Erhebung und die Meldung der einzelbetrieblichen Daten über die Milchkontingentierung verantwortlich.
Seit dem 1. Mai 1999 ist eine vom Bundesrat bezeichnete Stelle verantwortlich für die Erfassung,
Kontrolle und Bereitstellung von Milchverwertungsdaten zwecks Auszahlung der Zulagen und
Beihilfen durch das BLW. Es handelt sich dabei um die TSM Treuhand GmbH. Seit dem vorzeitigen Ausstieg aus der Milchkontingentierung am 1. Mai 2006 erhebt sie auch einzelbetriebliche
Milchproduktions- und Milchkaufvertragsdaten nach Artikel 43 Absatz 1 Bst. a und Abs. 3 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1).
Gemäss Artikel 43 LwG meldet der Milchverwerter der vom Bundesrat bezeichneten Stelle: a. wie viel Verkehrsmilch die Produzenten und Produzentinnen abgeliefert haben; und b. wie er die abgelieferte Milch verwertet hat (Abs. 1). Produzenten und Produzentinnen, die Milch und Milchprodukte direkt vermarkten, melden die produzierte und die direkt vermarktete Menge (Abs. 2). Die Milchverwerter haben die mit den Produzenten und Produzentinnen vereinbarten Mengen und die Laufzeit der
abgeschlossenen Milchkaufverträge der vom Bundesrat bezeichneten Stelle zu melden. Diese
informiert die interessierten Kreise über die insgesamt vereinbarten Mengen (Abs.3).
Im heute liberalisierten Umfeld ist es wichtig, dass sich die Marktakteure den Überblick über die Mengensituation verschaffen können. Die Sicherstellung einer genügenden Mengentransparenz unterstützt die Bestrebungen zu einem privat-rechtlichen Milchmengenmanagement deshalb in
sinnvoller Weise. Für Transparenz besorgt zu sein, kann sogar als Staatsaufgabe betrachtet werden, denn auf privater Ebene ist sie kaum erreichbar (vgl. Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik [Agrarpolitik 2007] vom 29. Mai 2002, zu Art. 43 LwG, 4807 f.). Artikel 43 LwG hängt mit der
Aufhebung der Milchkontingentierung zusammen und ist als flankierende Massnahme für die Zeit danach gedacht. Der Gesetzgeber wollte nach Aufhebung der Milchkontingentierung bis zum
definitiven Übergang in ein liberalisiertes Marktumfeld eine „Schonzeit“ – in welcher ebenfalls immer noch Stützungsmassnahmen vorgesehen sind – schaffen. Der Staat will demzufolge bewusst die Marktteilnehmer unterstützen, indem er für Transparenz sorgt.
Das Bereitstellen von Milchdaten an die Marktakteure dient der Schaffung von Transparenz. Man will für alle Marktteilnehmer die gleichen Voraussetzungen und Ausgangsmöglichkeiten schaffen, damit sie ihr Angebot der Marktsituation anpassen können. Durch das zur Verfügung stellen von Milchdaten können sich die Marktteilnehmer einen Überblick über die Marktlage – insbesondere bezüglich
Quantitäten – verschaffen und geeignete Massnahmen für das gute Funktionieren des Marktes und die optimale Platzierung ihrer Produkte sowie die Anpassung des Angebots an die Entwicklung der Nachfrage erreichen. Das Bereitstellen von Milchdaten ist demzufolge eine – aus Artikel 43 LwG resultierende – Staatsaufgabe im Interesse der Allgemeinheit.
Zur Umsetzung dieser Aufgabe hat das Bundesamt für Landwirtschaft BLW mit dem Projekt
Auswertung Milchdaten (AMD) eine einheitliche und übersichtliche Auswertungsplattform für sämtliche verfügbaren Milchdaten aufgebaut. Mit dieser Plattform deckt das BLW einerseits die eigenen Auswertungsbedürfnisse ab, andererseits verbessert es das Bedürfnis der Marktteilnehmer nach
Transparenz gemäss Artikel 43 LwG und stellt der Öffentlichkeit Auswertungen im Bereich Milch zur Verfügung. Im diesem Zusammenhang ist es auch vorgesehen, für Interessierte, (wie z. B.
Produzentenorganisationen, Branchenorganisationen, Sortenorganisationen Käse oder
Verwerterorganisationen), ein Angebot an kostenpflichtigen Auswertungen zu schaffen. Das Angebot sieht drei verschiedene Möglichkeiten für den Bezug von Milchdaten vor: