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Vernehmlassung 2009/142: 05.412 Parlamentarische Initiative. Unrechtmässige Verwendung von Vermögenswerten, die durch nicht arglistige Täuschung erlangt wurden. Strafverfolgung · 2 Seiten
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Strafgesetzbuch Vorentwurf und Militärstrafgesetz (Unrechtmässige Verwendung von Vermögenswerten)
Änderung vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom [Datum des Entscheids der Kommission]1
und in die Stellungnahme des Bundesrates vom [Datum]2,
beschliesst:
I
Das Strafgesetzbuch3 wird wie folgt geändert:
Art. 141bis
Unrechtmässige Wer Vermögenswerte, die ihm zugekommen sind und auf Verwendung von die er im Zeitpunkt des Zugangs keinen Rechtsanspruch hat-Vermögenswerten te, unrechtmässig in seinem oder eines andern Nutzen ver-
wendet, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Minderheit (Sommaruga Carlo, Daguet, Leutenegger Oberholzer)
Aufgehoben
II
Das Militärstrafgesetz vom 13. Juni 19274 wird wie folgt geändert:
1BBl 2009 ...
2BBl 2009 ...
3 SR 311.0
4 SR 321.0
2002–......