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Vernehmlassung 2009/142: 05.412 Parlamentarische Initiative. Unrechtmässige Verwendung von Vermögenswerten, die durch nicht arglistige Täuschung erlangt wurden. Strafverfolgung · 2 Seiten

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Strafgesetzbuch Vorentwurf und Militärstrafgesetz (Unrechtmässige Verwendung von Vermögenswerten)

Änderung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom [Datum des Entscheids der Kommission]1

und in die Stellungnahme des Bundesrates vom [Datum]2,

beschliesst:

I

Das Strafgesetzbuch3 wird wie folgt geändert:

Art. 141bis

Unrechtmässige Wer Vermögenswerte, die ihm zugekommen sind und auf Verwendung von die er im Zeitpunkt des Zugangs keinen Rechtsanspruch hat-Vermögenswerten te, unrechtmässig in seinem oder eines andern Nutzen ver-

wendet, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Minderheit (Sommaruga Carlo, Daguet, Leutenegger Oberholzer)

Aufgehoben

II

Das Militärstrafgesetz vom 13. Juni 19274 wird wie folgt geändert:

1BBl 2009 ...

2BBl 2009 ...

3 SR 311.0

4 SR 321.0

2002–......