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Vernehmlassung 2009/149: Verordnung über Änderungen im Bereich der Stempelabgaben und der Verrechnungssteuer · 2 Seiten
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Änderungen im Bereich der Stempelabgaben und der Verrechnungssteuer AS 200x
2. Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer vom 19. Dezember 19662 (VStV)
1a. Guthaben im Art. 14a und Randtitel (neu)
Konzern
1Zwischen Konzerngesellschaften bestehende Guthaben qualifizieren weder als Obligationen gemäss Art. 4 Abs. 1 Bst. a noch als Kundenguthaben gemäss Art. 4 Abs. 1 Bst. d des Gesetzes, unbeachtet ihrer Laufzeit, ihrer Währung und ihres Zinssatzes.
2Als Konzerngesellschaften im Sinne von Absatz 1 gelten Gesellschaften, deren Jahresrechnungen gemäss anerkannten Standards zur Rechnungslegung in einer Konzernrechnung vollkonsolidiert werden.
3Die Regelung nach Absatz 1 ist nicht anwendbar, wenn eine zu einem schweizerischen Konzern gehörende inländische Konzerngesellschaft eine Obligation einer zum gleichen Konzern gehörenden ausländischen Gesellschaft garantiert.
Schlussbestimmung der Änderungen vom ……………
Die geänderten Bestimmungen gelten für die nach dem 31. März 2010 fällig werdenden steuerbaren Leistungen.
II
Diese Verordnung tritt am 1. April 2010 in Kraft.
XX. xxxxxxxxxx 20xx Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova