Vorlage und Bericht SSV

Vernehmlassung 2009/2: Revision des Gefahrgutrechts · 2 Seiten

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Anhörung SDR/SSV (Dokument 1)

Signalisationsverordnung (SSV)

Verbot für Fahrzeuge mit gefährlicher Ladung

Geltender Text Änderungsvorschlag Art. 19 Abs. 1 Bst. g Art. 19 Abs. 1 Bst. g

1 Teilfahrverbote verbieten den Verkehr für 1 unverändert

bestimmte Fahrzeugarten und haben folgende g. Das „Verbot für Fahrzeuge mit gefährlicher Bedeutung: Ladung“ (2.10.1) gilt für alle Fahrzeuge, die

g. Das „Verbot für Fahrzeuge mit gefährlicher entsprechend gekennzeichnet sein müssen. Bei Ladung“ (2.10.1) gilt für alle Fahrzeuge, die Tunneln wird die Kategorie der Einschränkung entsprechend gekennzeichnet sein müssen. Das gemäss SDR auf einer Zusatztafel angezeigt.

Verbot gilt nach Anhang 2 SDR gleichermassen für

den Transport gefährlicher Güter mit nicht

gekennzeichneten Fahrzeugen, wenn dies auf einer

Zusatztafel angezeigt wird.

Erläuterungen:

Diese Änderung der Signalisation ist aufgrund der modifizierten Bestimmungen des ADR nötig, damit Einschränkungen von Gefahrgutbeförderungen durch Strassentunnels weiterhin angeordnet und angezeigt werden können. Ohne Ergänzung mit einer Zusatztafel verliert das Signal 2.10.1 bei Tunneln per 1.1.2010 seine Bedeutung.

Vorgeschriebene Fahrtrichtung für Fahrzeuge mit gefährlicher Ladung

Geltender Text Änderungsvorschlag Art. 24 Abs. 5 (neu)

5 Die Signale „Vorgeschriebene Fahrtrichtung für

Fahrzeuge mit gefährlicher Ladung“ (2.36.1, 2.37.1, 2.38.1) zeigen die Richtung an, welche Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern einschlagen müssen.

Erläuterungen:

Mit dieser neuen, im Übereinkommen für Strassenverkehr vorgesehenen Signalisation steht künftig ein spezifisches Mittel zur Umleitung von Gefahrguttransporten zur Verfügung. Das Signal ist gemäss den gefahrgutrechtlichen Vorschriften zwingend aufzustellen, wenn ein Signal „Verbot für Fahrzeuge mit gefährlicher Ladung“ (2.10.1) folgt. Wenn dieses mit einer Zusatztafel ergänzt ist, muss die Zusatztafel auch beim Signal „Vorgeschriebene Fahrtrichtung für Fahrzeuge mit gefährlicher Ladung“ verwendet werden.