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Vernehmlassung 2009/33: Änderung der Verordnung des EVD über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen · 14 Seiten

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Verordnung des EVD über die Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen AS 2009

Anhang 1 (Art. 1 Abs. 3)

Ziff. 1

Es werden Bildungsgänge und Nachdiplomstudien in folgenden Fachrichtungen anerkannt:

a. Bauführung

b. Bauplanung

c. Elektrotechnik

d. Gebäudetechnik

e. Holztechnik

f. Informatik

g. Lebensmitteltechnologie

h. Maschinenbau

i. Medien

j. Metallbau

k. Mikrotechnik

l. Systemtechnik

m. Telekommunikation

n. Textil

o. Unternehmensprozesse