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Vernehmlassung 2009/33: Änderung der Verordnung des EVD über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen · 14 Seiten
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Verordnung des EVD über die Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen AS 2009
Anhang 1 (Art. 1 Abs. 3)
Ziff. 1
Es werden Bildungsgänge und Nachdiplomstudien in folgenden Fachrichtungen anerkannt:
a. Bauführung
b. Bauplanung
c. Elektrotechnik
d. Gebäudetechnik
e. Holztechnik
f. Informatik
g. Lebensmitteltechnologie
h. Maschinenbau
i. Medien
j. Metallbau
k. Mikrotechnik
l. Systemtechnik
m. Telekommunikation
n. Textil
o. Unternehmensprozesse