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Vernehmlassung 2009/33: Änderung der Verordnung des EVD über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen · 14 Seiten

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Verordnung des EVD über die Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen AS 2009

Anhang 3 (Art. 1 Abs. 3)

Ziff. 1

Es werden Bildungsgänge und Nachdiplomstudien in folgenden Fachrichtungen anerkannt.

a. Agro-Wirtschaft

b. Bankwirtschaft

c. Betriebswirtschaft

d. Drogerieführung

e. Marketingmanagement

f. Rechtsassistenz

g. Textilwirtschaft

h. Versicherungswirtschaft

i. Wirtschaftsinformatik

j. Zollverwaltung