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Vernehmlassung 2009/33: Änderung der Verordnung des EVD über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen · 14 Seiten
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Verordnung des EVD über die Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen AS 2009
Anhang 3 (Art. 1 Abs. 3)
Ziff. 1
Es werden Bildungsgänge und Nachdiplomstudien in folgenden Fachrichtungen anerkannt.
a. Agro-Wirtschaft
b. Bankwirtschaft
c. Betriebswirtschaft
d. Drogerieführung
e. Marketingmanagement
f. Rechtsassistenz
g. Textilwirtschaft
h. Versicherungswirtschaft
i. Wirtschaftsinformatik
j. Zollverwaltung